Steuererklärung wenn Dividende vom JC einbehalten werden?
Hallo,
bin grade dabei meine erste Steuererklärung zu erstellen. Ich wohne in einer Genossenschaftswohnung und erhalte jährlich eine Steuerbescheinigung über die Dividende.
Geschrieben steht in der steuerbescheinigung meines Vermieters:
Kapitalerträge im Sinne des Paragraphens 43 abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Estg.
Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages Zeile 14 oder 15 Anlage KAP.
Das Problem ist, dass die Dividende vom Jobcenter einbehalten werden aus irgendwelchen Gründen. Laut Vermieter solle ich die Anlage KAP auslassen ich bin mir aber nicht so sicher ob das richtig ist. Ist das so richtig? Ich glaube schon, dass die Anlage KAP ausgefüllt werden muss. Was sagt ihr dazu?
1 Antwort
Das Problem ist, dass die Dividende vom Jobcenter einbehalten werden aus irgendwelchen Gründen.
Wieso wird die Dividende an das Jobcenter gezahlt? Eigentlich müsste die Dividende an Dich gezahlt werden. Das Jobcenter dürfte die dann als bezogene Einkünfte von Deinem ALG II abziehen.
Ich glaube schon, dass die Anlage KAP ausgefüllt werden muss.
Nicht zwingend, denn die Kapitalerträge wurden ja schon durch die Kapitalertragsteuer/Abgeltungssteuer versteuert. Aber wenn Du die Zahlen aus der Steuerbescheinigung einträgst, wird die Kapitalertragsteuer als Vorauszahlung angerechnet. Du musst bei der Anlage KAP das Kreuz bei Günstigerprüfung setzen.
Nein es wird auf nichts angerechnet. Dies habe ich prüfen lassen. Sie werden einfach nur einbehalten.
Ich habe damals ein Darlehen für die Genossenschaftsanteile genommen. Und habe eine Abtretungserklärung unterschrieben. Seitdem werden die Dividende einbehalten aber sie werden leider nicht mit dem Darlehen verrechnet.
Ich nehme an, daß die Dividende auf die Leistungen des Jobcenters angerechnet wird. Deshalb geht der Fragesteller irrigerweise davon aus, da würde was einbehalten.