Steuererklärung: Pkw statt Bahn angegeben?

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https://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-fahrten-doppelte-haushaltsfuehrung/mit-auto-bahn-und-u-bahn-zur-arbeit-das-gilt-fuer-die-pendlerpauschale

Das Finanzamt gewährt für jeden Kilometer, den Ihre Wohnung von der regelmäßigen Arbeitsstätte entfernt liegt, eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale von zurzeit 30 Cent pro Kilometer. Bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es einige Besonderheiten.

Die abzugsfähigen Fahrtkosten Wohnung–regelmäßige Arbeitsstätte sind grundsätzlich begrenzt auf einen jährlichen Höchstbetrag von 4.500 €. Betroffen sein können Arbeitnehmer, deren Arbeitsstätte mehr als 65 km von der Wohnung entfernt liegt (bei 230 Arbeitstagen). Denn 66 km × 230 Tage × 0,30 €/km ergeben bereits 4.554 € als anzusetzende Entfernungspauschale. ........................

Und habe ich jetzt eine Steuerstraftat begangen, weil ich Pkw angegeben habe, obwohl ich mit der Bahn gefahren bin?

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