Ich habe im August die bisherige Ölheizung durch eine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (mit Brennstoffzellen) ersetzt.
Nun entfällt ein Teil der Kosten auf die Heizung, ein anderer auf die Stromerzeugung (deren Abwärme uner Heizwasser erzeugt) und der Strom wird nur zum kleineren Teil nicht von uns gebraucht.
Hintergrund war ein (sinnvoller) Ersatz der über 30 Jahre alten Ölheizung und ein (sinnvoller) Gewinn an Raum im Keller.
Auch ohne Umsatzsteuer ist der Aufwand - der ja nur durch den Verkauf des Stroms (Erlös um die maximal 200 €/Jahr) riesig und ich frage mich, ob es das Wert ist.
Wenn ich den Anteil, der auf das Gewerbe entfällt zu hoch einschätze, ist es eh Liebhaberei und wenn ich ihn zu gering einschätze, zahle ich auf Umsatz und Eigenverbrauch Steuer.
Dazu kommt, dass ungefähr 27/150 der Fläche vermietet werden, was die Aufteilung des (selbst produzierten Strom in Verbindung mit Eigenverbrauch weiter kompliziert.
Kann ich der Stadt die maximal 200 € im Jahr schenken? Aus meiner Sicht braucht dann das Finanzamt nichts von der KWK-Anlage wissen, statt Strom habe ich Gasaufwand, der nach Quadratmetern aufgeteilt wird.
Dazu kommt noch, dass der Staat diese Brennstoffzellenanlagen üppig bezuschusst. In dem Fall um die 14.000 €. Wenn diese "Einnahme" bei Gewerbe steuerpflichtig und wenn ich den Strom der Stadt schenke (mangels Einkunftsart) steuerfrei wäre, wäre die Frage, ob ich den Strom verschenken kann noch viel wichtiger.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich bei all den Blättern auch ein gewerbe angemeldet habe. Wenn nicht, ließe es sich auch abmelden. Was die Umsatzsteuer angelangt tendiere ich dazu, zum Kleinunternehmern zu optieren.
Kann man der Stadt den Strom schenken?