Steuererklärung 2020?
Hallo,
Ich hab heute die Einkommensteuererklärung für 2020 abgegeben. Ich bin fest angestellt, mache aber seit letztem Jahr nebenbei auf selbstständiger Basis noch kleine nebeneinkünfte. 930 Euro im Jahr.
Da ich bis Ende des Jahres dachte, dass wenn man unter einem bestimmten Betrag verdient automatisch als Kleinunternehmen gilt , habe ich tatsächlich erst nichts gemeldet , dann Ende letzten Jahres es noch angemeldet. Allerdings habe ich gesehen , dass die öffnung des Kleinunternehmens erst ab 01.01.21 gilt...... Jetzt hab ich trotzdem in der Steuererklärung die Nummer und den Betrag angegeben.
Zudem muss ich erwähnen, dass ich seit Anfang Februar in der Privatinsolvenz bin, mein insolvenzverwalter weiss , dass ich letztes Jahr selbstständig noch Geld dazu verdient habe.
Was für Probleme könnte ich nun bekommen?
Danke!
1 Antwort
Die Kleinunternehmerregelung hat nur und ausschließlich etwas mit UMSATZsteuer zu tun. Der Gewinn oder Verlust ist in der EINKOMMENsteuererklärung immer anzugeben.
Was wurde in den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zum Beginn des Unternehmens und zur umsatzsteuerlichen Behandlung eingetragen?
Das keine Umsatzsteuer angegeben werden, habe ich angekreuzt . So wurde es letztes Jahr auch gehandhabt .