Steuererklärung - falsche Pendlerpauschale angegeben?

1 Antwort

Das ist eine fahrlässige Steuerverkürzung (-hinterziehung) und damit nur eine Ordnungswidrigkeit.

§ 378 Leichtfertige Steuerverkürzung

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Steuerpflichtiger oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen eine der in § 370 Abs. 1 bezeichneten Taten leichtfertig begeht. § 370 Abs. 4 bis 7 gilt entsprechend.

Worum es geht, ist ggf. ein Bußgeld.

As einfach antworten, das man einfach aus der vorjährigen Erklärung abgeschrieben hat und bitten das Versehen zu entschuldigen.

Es gibt gute Chancen, dass einfach nur ein anderer Bescheid kommt udn die Sache erledigt ist.

Wenn e für das Jahr noch keinen Bescheid und keine Erstattung gab, passiert gar nichts, denn bei Ordnungswidrigkeiten ist der Versuch nicht strafbar.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

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