Steuererklärung - falsche Pendlerpauschale angegeben?
Hallo, mein Vater hat bereits seit ca. 15 Jahren den selben Arbeitgeber. Seit Arbeitsplatz ist ca. 50 km entfernt, sodass er jedes Jahr eine Pendlerpauschale angibt. Wegen Corona hat er aber vor zwei Jahren im Oktober seine Arbeit verloren. Dieses Jahr haben wir ein Ergänzungssuchen vom Finanzamt bekommen (Arbeitszeit und Pendlerpauschale vorweisen) und da ist uns erst der Fehler aufgefallen. Und zwar hätten wir die Pendlerpauschale durch 12 und mit 10 multiplizieren sollen, da er ja im Oktober seinen Job verloren hat. Welche Folgen bzw. Strafen können hier entstehen? Wir haben diese Falschangabe überhaupt nicht mit Absicht angegeben. Wir waren einfach aus den letzten Jahren daran gewohnt, die online berechnete Pendlerpauschale in die Steuererklärung einzutragen. Danke und LG
1 Antwort

Das ist eine fahrlässige Steuerverkürzung (-hinterziehung) und damit nur eine Ordnungswidrigkeit.
§ 378 Leichtfertige Steuerverkürzung
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Steuerpflichtiger oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen eine der in § 370 Abs. 1 bezeichneten Taten leichtfertig begeht. § 370 Abs. 4 bis 7 gilt entsprechend.
Worum es geht, ist ggf. ein Bußgeld.
As einfach antworten, das man einfach aus der vorjährigen Erklärung abgeschrieben hat und bitten das Versehen zu entschuldigen.
Es gibt gute Chancen, dass einfach nur ein anderer Bescheid kommt udn die Sache erledigt ist.
Wenn e für das Jahr noch keinen Bescheid und keine Erstattung gab, passiert gar nichts, denn bei Ordnungswidrigkeiten ist der Versuch nicht strafbar.