Steuerberechnung Angestellt + Selbständig?
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich meiner beruflichen Situation und die Art der Versteuerung.
Kurze Einleitung mit Beispieldaten: 26J, ledig. Arbeitsentgeld 2400,- Brutto, Steuerklasse 1 Zusätzlich selbständig tätig mit bspw. 400,- Umsatz als Kleinunternehmer
Auf meinen Arbeitslohn zahle ich im Monat 289,09€ Lohnsteuer
Die Frage ist nun, wie viel Einkommenssteuer ich nachzahlen muss wenn die 400,- dazu kommen.
Seltsamerweise kam bei einem Einkommenssteuer Rechner bei den 2400,- Lohn ein wesentlich höherer Wert heraus als die Lohnsteuer abführt (hier noch ohne das Einkommen aus selbständiger Arbeit)
Das hat mich sehr verwirrt und finde das sehr undurchsichtig.
Werden Einkommenssteuer und Lohnsteuer dann verrechnet?
Bin für Tipps sehr dankbar
VG
2 Antworten
Seltsamerweise kam bei einem Einkommenssteuer Rechner bei den 2400,- Lohn ein wesentlich höherer Wert heraus als die Lohnsteuer abführt
"Seltsamerweise kam bei einem Einkommensteuerrechner bei den 2400,-
Monatslohn ein wesentlich höherer Wert heraus als die abgeführte Lohnsteuer ausmacht"
Was für ein Kauderdeutsch. Aber hast du da wohl nicht mal Schuld dran. Es wird ja nicht mehr ordentlich gelehrt seit 21 Jahren.
Wahrscheinlich hast du in dem Einkommensteuerrechner deinen Bruttolohn dort eingegeben, wo das zu versteuernde Einkommen hingehört.
Kann man machen. Anschließend gibst du die Zahl ein, die sich aus debendiesem Bruttolohn plus dem Gewinn (nicht dem Umsatz) aus der unternehmerischen Tätigkeit ein und rechnest neu.
Die Differenz zwischen den beiden Ergebnissen ist dann höher als die tatsächliche Nachzahlung, weil steuermindernde Einflüsse hier außer acht gelassen wurden.
Anders ausgesrückt: So hoch wie diese Differenz kann die Nachzahlung nicht ausfallen.
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*Arbeitsentgelt
*Einkommensteuer
*Grammatik, besonders Zeichensetzung üben!
Hier mal eine vereinfachte Erläuterung.
Zuerst solltest Du deinen Gewinn aus deiner Selbständigkeit per Einnahme-Überschuß-Rechnung ermitteln. Dir sind für die Einnahmen (Umsatz) ja auch sicherlich Kosten entstanden.
In der Einkommenssteuererklärung gibst Du deinen Angestelltenlohn, laut jährlicher Lohnbescheinigung und auf der Anlage S deinen ermittelten Gewinn aus der Selbstständigkeit an.
Beide Einkommensarten ergeben deine zu versteuernden Einnahmen auf die dann Einkommensteuer festgesetzt wird, die mit der bereits gezahlten Lohnsteuer saldiert wird.
Folge: Du wirst eine überschaubare Einkommensteuer-Nachzahlung leisten müssen.
Schon klar ..;-)
Deshalb ja auch der einleitende Satz: "... eine vereinfachte Erläuterung".
Nein, da wird noch dies und das und jenes vorher abgezogen.