Steuerberechnung Angestellt + Selbständig?

2 Antworten

Seltsamerweise kam bei einem Einkommenssteuer Rechner bei den 2400,- Lohn ein wesentlich höherer Wert heraus als die Lohnsteuer abführt

"Seltsamerweise kam bei einem Einkommensteuerrechner bei den 2400,-
Monatslohn ein wesentlich höherer Wert heraus als die abgeführte Lohnsteuer ausmacht"

Was für ein Kauderdeutsch. Aber hast du da wohl nicht mal Schuld dran. Es wird ja nicht mehr ordentlich gelehrt seit 21 Jahren.

Wahrscheinlich hast du in dem Einkommensteuerrechner deinen Bruttolohn dort eingegeben, wo das zu versteuernde Einkommen hingehört.

Kann man machen. Anschließend gibst du die Zahl ein, die sich aus debendiesem Bruttolohn plus dem Gewinn (nicht dem Umsatz) aus der unternehmerischen Tätigkeit ein und rechnest neu.

Die Differenz zwischen den beiden Ergebnissen ist dann höher als die tatsächliche Nachzahlung, weil steuermindernde Einflüsse hier außer acht gelassen wurden.

Anders ausgesrückt: So hoch wie diese Differenz kann die Nachzahlung nicht ausfallen.

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*Arbeitsentgelt

*Einkommensteuer

*Grammatik, besonders Zeichensetzung üben!

Hier mal eine vereinfachte Erläuterung.

Zuerst solltest Du deinen Gewinn aus deiner Selbständigkeit per Einnahme-Überschuß-Rechnung ermitteln. Dir sind für die Einnahmen (Umsatz) ja auch sicherlich Kosten entstanden.

In der Einkommenssteuererklärung gibst Du deinen Angestelltenlohn, laut jährlicher Lohnbescheinigung und auf der Anlage S deinen ermittelten Gewinn aus der Selbstständigkeit an.

Beide Einkommensarten ergeben deine zu versteuernden Einnahmen auf die dann Einkommensteuer festgesetzt wird, die mit der bereits gezahlten Lohnsteuer saldiert wird.

Folge: Du wirst eine überschaubare Einkommensteuer-Nachzahlung leisten müssen.

Beide Einkommensarten ergeben deine zu versteuernden Einnahmen auf die dann Einkommensteuer festgesetzt wird,

Nein, da wird noch dies und das und jenes vorher abgezogen.

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@EnnoWarMal

Schon klar ..;-)

Deshalb ja auch der einleitende Satz: "... eine vereinfachte Erläuterung".

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