Wo Steuern bezahlen bei Wohnungsverkauf wenn im Ausland lebend?
Hallo,
Ich habe meine Eigentumswohnung in Deutschland verkauft. Die Wohnung hatte ich zuvor vermietet. Da ich die Wohnung weniger als 10 Jahre in Besitz hatte, ist mir klar, dass ich den Profit versteuern muss.
Ich frage mich jedoch, ob ich diesen Profit in Neuseeland versteuern kann oder in Deutschland versteuern muss. In Deutschland bin ich seit Jahren nicht gemeldet und nur beschränkt Steuerpflichtig. In Neuseeland bin ich "Tax Resident" und habe hier auch alle meine anderen Einkünfte. Wenn ich mir das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Neuseeland anschaue, steht dort zum Beispiel in Artikel 13, dass solche Einkünfte im anderen Staat besteuert werden kann. Sehe ich das korrekt oder muss ich den Gewinn vom Hausverkauf dennoch in Deutschland versteuern?
Vielen Dank
1 Antwort
Die Frage ist nicht, ob Du den Gewinn in Neuseeland versteuern kannst, sondern nur, ob Du dort eventuell auch Steuern zu zahlen hast.
Du hast keinen Wohnsitz in Deutschland, damit bist Du mit Deinen inländischen Einkünften beschränkt Steuerpflichtig.
Da Du die Immobilie weniger als 10 Jahre gehalten hast, ist der Gewinn gem. § 23 EStG zu versteuern.
Veräußerungspreis
- Veräußerungskosten
- Kosten der Anschaffung (Kaufpreis, Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer)
+ Abschreibung die bei den Einkünften aus V+V abgezogen wurden.
- Renovierungskosten, die ggf. nicht sofort als Kosten bei V+V abgezogen wurden
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Gewinn
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Steuer darauf leider eben ohne Grundfreibetrag.
Vermutlich wird in Neuseeland nicht zusätzlich noch Einkommensteuer fällig werden.