Muss ich die Steuer-ID bei einer einmaligen Rechnung angeben?
Hallo ihr Lieben,
ich weiß jetzt mittlerweile, dass ich meine einmalige Rechnung ohne Umsatzsteuer stellen muss.
Meine Frage ist nun, ob ich die Steuer ID angeben muss. Es ist eine einmalige Rechnung in der Höhe von 300 € und ich bin nicht selbstständig sondern arbeite festangestellt in einer anderen Firma. Es war lediglich ein grafischer Auftrag, der mir angeboten wurde in Rechnung zu stellen.
Muss ich die SteuerID also angeben, oder nicht? Gibt es da eine Regelung oder muss man die SteuerID immer angeben?!
Liebe Grüße, J
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Etwas ungeduldig?
NEin Deine persönliche Steuer-ID gehört nicht auf Deine Rechnung.
Die geht nur Deinen Arbeitgeber etwas an, weil der sich so Deine Elstamdaten laden kann und muss.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986