Steuer beim freien Journalisten im Nebenjob

3 Antworten

  • natürlich muss das dem Finanzamt gemeldet werden.

  • nein, keine Pauschlanen für Selbständige, abzugsfähig ist nur, was nachgewiesen wird.

  • Gegenfrage, wie hoch sind Deine anderen Einkünfte. Wir haben einen Progressiven Steuertarif. sind Deine anderen einkünfte 20.000,- ist der Steuersatz für die 3.600,- viel geringer, als wären die anderen Einkünfte 50.000,-.

  • Alles genannte, vom Arbeitszimmer, über Telefon, Computer, Kaffee für Informanten, Kamera, Fahrtkosten, Bürobedarf usw.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Also bei unter oder um 300 Euro würde ich mir keinen allzugroßen Kopf um Steuern machen. Denn gerade bei nebenberuflichen Jounalisten (z. B. für den Deutschen Journalistenverband sind das nichtmal welche) fallen enorme Werbekosten an, die dich in die Liebhaberei drücken. Hast du schon 500 Euo monatlich, kannst du auch der Künstlersozialkasse beitreten (mindest 325 Eur monatl.). Wenn du das nicht meldest kann zwar was, aber es muss auch nix passieren. Liegt ganz daran, inwieweit der Verlag Honorarrückmeldungen macht. Ich habe Jahrzehnte (und mache es jetzt noch in der Altersrente) für Tageszeitungen gearbeitet mit Einkünften um 150 Euro mon. im Durchschnitt - und ich musste nicht einen einzigen Cent an Steuern bezahlen. Im Gegenteil: Als ich es für eine Institution doch mal melden musste, wurde ich kurzum in die Liebhaberei eingestuft und fertig. Das Finanzamt reißt dir auch nicht gleich den Kopf ab, sondern weist dich allenfalls mal an, nachzumelden. Gib deine Werbungskosten fachmännisch an, und du wirst kaum Steuern zahlen müssen. Es sei denn, du hast dadurch monatlich gewaltige Einkünfte.

ok, danke...

In meinem Hauptberuf verdiene ich ca. 30000€ brutto pro Jahr. Mit welchem Steuersatz kann ich da für meine Nebenverdienste von 3600€ netto pro Jahr rechnen?

Setze ich das Arbeitszimmer, Kaffee etc. dann in der Einkommenssteuererklärung ab?

Mit welcher Strafe muss man rechnen, wenn man einen solchen nebenverdienst nicht beim Finanzamt meldet?