Steuer auf Mieteinnahme
Erst mal vielen Dank für die Antworten. Ich habe schon einen Kommilitonen als Untermieter in Aussicht. Der meint, ich müsste die Miete, die er mir zahlen würde, versteuern. Stimmt das etwa??
2 Antworten

Nur wenn Du für die Vermietung anteilig mehr nimmst als Du selbst zahlst und dann auch nur wenn es sich um einen Nennenswerten Betrag handelt.
Annahme. Die Wohnung hätte 3 Zimmer, Küche Bad. Insgesamt 60 qm. und kostet warm 600,- die drei Zimmer haben jedes 15. 2 Behälts Du eines wird vermietet. also 2/3 zu 1/3 weil Bad und Küche gemeinsam genutzt werden. Also kannst du von ihm für das zimmer auch 1/3 der warmmiete nehmen, also 200,- plus zuschalg für Strom usw.. Wenn Möbl mitvermietet werden auch dafür. also im Beispiel würde ich mir bis 250,- o. Möbel und bis 275 mit Möbel keine Gedanken machen.

Der Mieteinnahme steht auch ein (anteiliger) abzugfähiger Mietaufwand gegenüber. Der Mietgewinn ist steuerpflichtig (Angaben in Anlage V zur Einkommensteuererklärung).
Ob der steuerpflichtige Mietgewinn zu einer Steuerzahlung führt, hängt von Deinen übrigen steuerpflichtigen Einkünften (unselbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, Kapitaleinkümfte, Sonstige Einkünfte etc.) ab.