Steht mir Unterhalt zu?
Ich bin 20 Jahre und werde dies Jahr noch 21 doch befinde mich in einer beruflichen Erstausbildung seit 08.21, ebenfalls bin ich Alleine bzw. in einer WG wohnhaft. Nun möchte mein Vater der mehr als genug Geld hat 5 stelliges Einkommen kein Unterhalt mehr mit dem erreichen meines 21 Lebensjahr ( Er ist Amerikaner und da ist man mit 21 nicht mehr verpflichtet) zahlen Ich habe einen Netto verdienst von 694€ + 220 € Kindergeld. Steht mir Unterhalt zu oder würden sich rechtliche Schritte so oder so nicht lohnen ? eine außergerichtliche Lösung ist aufgrund des zerrüttenden Familienverhältnisses leider ausgeschlossen.
3 Antworten

694 - 90 + 220=824 Euro. Dein Bedarf sind 860 gem. DD Tabelle. Es ist also von beiden Elternteilen im Verhältnis ihres Einkommens die Differenz als Unterhalt an dich zu zahlen

Wenn sie unter dem Selbstbehalt ist, ist sie nicht leistungsfähig. Dann bleibt der Differenzbetrag an deinem Vater hängen. Bis du deine Ausbildung abgeschlossen hast.

Eigenverdienst und Kindergeld ist vom Unterhalt abzüglich einer Pauschale von 90 € anrechenbar.
Beide Eltern sind Unterhaltspflichtig. Ergo in die Düsseldorfer Tabelle schauen, deinen Eigenverdienst abziehen und den Rest fordern.

( Er ist Amerikaner und da ist man mit 21 nicht mehr verpflichtet)
Für einen in Deutschland lebenden Amerikaner gilt auch deutsches Recht und nach diesem hast Du Unterhaltsanspruch bis zum Abschluss einer Erstausbildung.
Schon mal vielen Dank,Spielt es eine Rolle bei der Berechnung, dass meine Mutter Erwerbsminderungsrente bezieht ?