Steht mir als Rentner im Mini Job Urlaubsgeld zu?

3 Antworten

Du hast ( bezahlten ) Anspruch auf den tarifvertraglich vereinbarten Urlaub ---- oder mindestens auf Urlaub nach dem BUrlG - sprich 4 Wochen im Jahr.

Urlaubsgeld nur bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung.

Einkommen aus einem Minijob gehen weder das FA noch die RV etwas an. Beim Minijob kannst Du Dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung des AG und steht dir nur zu, wenn es auch vereinbart wurde

Allerdings hast du Anspruch auf Anteilig Urlaub und somit auch auf Lohnfortzahlung im Urlaub. Aber das ist was anderes wie Urlaubsgeld.

Urlaub steht dir auch zu. Wenn du Altersrentner bist, mußt du es nicht angeben.