Steht das Kindergeld der Mutter zu, wenn mein Sohn Monat bei mir lebt, weil sie in Reha ist!?

3 Antworten

Ok, vielleicht habe ich die Frage nicht ausführlich gestellt! Ich bin der Vater und unser Sohn lebt eigentlich bei der Mutter! Das war aber eine besondere Situation ! Ich zahle auch Unterhalt ! Jetzt wollte ich einfach nur wissen ob ihr das Kindergeld für den besagten Monat zu steht ! Also die Hälfte vom Kindergeld wird ja eh schon beim Unterhalt verrechnet... Fest steht schon mal, dass ich für den Monat kein Unterhalt zahlen muss, nun geht es mir einfach nur ums Kindergeld, damit ich weiß wie das gesetzlich geregelt ist .... Vielleicht kann mir auch jemand gleich einen Link geben wo dieses steht! Bisher habe ich dazu nichts gefunden im Internet... Danke schon mal an euch !

Das Kindergeld steht demjenigen zu, der das Kind überwiegend unterhält. Im Regelfall der Mutter. Wenn das Kind für einen kurzen Zeitraum bei dir lebt, dann steht dir nicht unbedingt das Kindergeld zu. Du bist dann betreuende Person während der Abwesenheit. In diesem Fall sollte dir die Kindesmutter das Kindergeld einfach geben, weil du sicherlich auch Kosten hast. Das wäre nur gerecht. Ein Abzweigungsantrag bei der Familienkasse wäre vielleicht etwas umständlich, die brauchen immer sehr lange, bis etwas entschieden wird.

Wenn sie das Kind in Kurzzeitpflege hat bekommt sie vom Jugendamt Geld und damit ist alles erledigt, da steht ihr nicht noch mehr Geld zu. Allerdings schreibt sie das es ihr Kinf ist das sie kurzfristig hat somit ist das Verhältnis und die Fragestellung vollkommen unklar

0

Erstmal schon mal danke für deine Antwort ! Leider haben manche Mütter eine eigene Ansicht zu dem was gerecht ist und nicht !

0

Lt. Definition ist eine ständige Betreuung und Aufnahme notwendig bei 4 Wochen ist das nicht gegeben. Es gibt ein Merkblatt der Agentur bezüglich dem Kindergeld.