Spekulationssteuer nur für Scheidungspartner?
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ein Paar kauft ein Haus, das Darlehen läuft auf beider Namen. Kurz nach dem Kauf lassen sie sich scheiden. Sie zieht während der Scheidung mit den Kindern in das Haus und bewohnt es dann insgesamt 2 Jahre.
Er bezieht von ihr ein Nutzungsentgelt und bezahlt davon seinen Anteil des Darlehens.
Nach den 2 Jahren soll das Haus verkauft werden.
Für wen werden Spekulationssteuern fällig? Für Beide, für Ihn oder für keinen?
Da das Darlehen zu diesem Zeitpunkt nicht getilgt ist, kann die Vorfälligkeitsentschädigung von dem zu versteuernden Gewinn abgezogen werden? Welche Kosten können ebenfalls abgezogen werden? (z.B. Notar/Makler)
Danke.
1 Antwort
Die genannte Steuer fällt für niemand an.
Damit meine ich, dass sie das Haus mit den Kindern bewohnt von Anfang an bewohnt. Aber das mit den Kindern ist wohl irrelevant.
Weil es sie nicht gibt.
Allerdings erfüllt zumindest der Mann nicht die Voraussetzung für eine Befreiung. Sein Anteil am Veräußerungsgewinn unterliegt demnach der Einkommensteuer.
Bei der Frau bin ich nicht so sicher, da mir
"Sie zieht während der Scheidung mit den Kindern in das Haus"
nicht klar ist.