Spekulationssteuer nach Verkauf von geschenktem Ackerland 4 Jahre nach der Schenkung?

1 Antwort

Da die Vorbesitzzeit des Schenkers mit angerechnet wird, ist die Frage, ob der Verkauf bei diesem ohne die Schenkung steuerpflichtig wäre.

Spekulationssteuer gibt es nicht, dass ist nur der umgangssprachliche Ausdruck für die Einkommensteuer auf Spekulationsgewinne - und wie hoch diese ggf. wäre, hängt von der Höhe des Spekulationsgewinne und Ihrer sonstigen Einkünfte ab.

Also der Vorbesitze/Verschenkende besaß die Grundflächen ca 2 Jahre bevor er sie an mich verschenkt hat und hat sie ebenfalls vorher geschenkt bekommen. Der Verschenkende von dem alles aus ging ist mein Großvater und dieser besaß die Grundflächen schon weit zehn jahre vorher.

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@KAPISTO

Ok, jetzt schreiben Sie von FlächeN. Da käme es dann jetzt darauf an, ob diese Bestandteil eines landwirtschaftlichen Betriebsvermögens sind. Wenn dem so ist, dann bleiben die Flächen dauerhaft steuerverhaftet, egal, ob 10 Jahre vergangen sind oder nicht. Erster Hinweis wäre, ob die Pachteinnahmen als Einkünfte aus Landwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung besteuert werden - ein BEweis ist das aber nicht, denn es gibt viele Eigentümer von Ackerland, denen nicht bewusst ist, dass es sich um Betriebsvermögen handelt. Da dies für die Besteuerung der Pacht keinen großen Unterschied macht (und wenn, dann zu Ungunsten des Steuerpflichtigen), wird das Finanzamt dazu auch nicht viel sagen - BIS es zum Verkauf kommt.

Mindestens wenn der Großvater Landwirt war - auch im Nebenerwerb - sollten Sie, um sicherzugehen, die Historie des Grundstücks vor dem Verkauf mit einen Steuerberater, möglichst mit Zusatzqualifikation "landwirtschaftliche Buchstelle" besprechen. Wenn es Privatvermögen ist, ist das ein Kostenaufwand, klar. Aber wenn es Betriebsvermögen ist, gibt es evtl. Möglichkeiten, die Steuer zumindest günstiger zu gestalten. Sollte sich allerdings in den Unterlagen eine Erklärung der Betriebsaufgabe befinden, die älter als 10 Jahre ist, dann sind Sie vermutlich auf der sicheren Seite.

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@Eifelia

Grundsätzlich richtig, aber es wäre mal darüber nachzudenken, wie man ein Grundstück verschenken kann, welches sich im BV des Schenkers befindet. Der muss das doch dann zwangsläufig entnehmen, so dass es auf diese Weise ins PV kommt.

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@EnnoDerDritte

Das ist natürlich richtig, den Ausführungen des TE war aber m.E. nicht zu entnehmen, ob er EIN (jetzt zum Verkauf stehendes) oder mehrere (dann evtl. das gesamte BV) Grundstücke geschenkt bekommen hat.

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Gute Antwort. DH.

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Da nach der Ermittlungen des Gegenstandswertes zur Berechnung der Schenkungsteuer noch eine Ermittlung des Betrieblichen Vermögens, aufgrund der Pachtverträge, seites des Finanzamtes veranlasst wurde muss ich wohl Stark davin ausgehen das diese Ländereien bzw dieses Stück Land sehr wahrscheinlich zu einem Betrieblichen Vermögen gezählt werden.

Vielen Dank für die Einordnung Ihrer seids. Sie haben mir sehr geholfen.

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