Spekulationssteuer nach teilweisem Kauf einer Immobilie und teilweisem Erbe?

2 Antworten

Dein Sachverhalt ist sehr gekürzt und unvollständig.

    ich habe 2010 ein altes Haus für 20.000 von meiner tante gekauft. 

Die Aussage ist eindeutig.

   Im Jahr 2011 starb meine Tante und ich habe dieses Haus dann übernommen

Warum erst dann? Gab es zusätzlich ein Wohnrecht?

  (laut Finanzamt teilweise geschenkt/geerbt). Ans Finanzamt musste ich noch 36.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen.

Also war es eine gemischte Schenkung? 

36.000,- Erbschaftsteuer deutet auf den Wert der Erbschaft von 200.000,- Euro. (Neffe, Steuerklasse II, 20 %, Freibetrag 20.000,-).

Also war der Zuwendungscharakter weit über dem Kaufpreis.

Damit ist m.E. die Sache wie eine Erbschaft zu behandeln und Der Verkauf unterliegt nicht der Einkommensteuer gem. § 23 EStG, wenn die Tante nicht erst nach 2006 das Haus gekauft hat.

Und wenn, dann ja nur 10 %, des Hauswertes und da Ihr Verlust macht, weil Ihr für nur 150.000,- verkauft, ob wohl es wohl 200.000,- Wert ist (siehe Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer.

Lieben Dank, ja klar, die Tante hatte Wohnrecht. In der Erbschaftssteuer sind auch noch bargeld von 50.000 Euronen enthalten, also Wert des Hauses dann wohl 50.000. Was ich vergessen habe und was wahrscheinlich wiochtig ist, das Haus ist seit 5 Jahren vermietet! Und das wir nicht mehr steuerpflichtig sind, hat damit jetzt nichts zu tun, also steuerbefreit, generell für alles?