Spekulationssteuer wenn die eigene Mutter und Oma in der Wohnung gemeldet sind?

1 Antwort

Ich vermute, dass mit

spekulationssteuer 

Einkommensteuer gemeint ist und rechne einfach mal:

2020 minus 2015 = 5

5 < 10

Ergebnis: Der Verkauf ist grundsätzlich steuerverstrickt, sofern nicht Ausnahmeregelungen greifen.

Ausnahmeregelungen sind

  1. Der Eigentümer wohnt zwischen Kauf und Verkauf selbst drin.
  2. Der Eigentümer wohnt im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorhergehenden Jahren selbst drin.

Wer hier Eigentümer ist, steht nicht im Sachverhalt, da steht nur

Wohnung April 2015 gekauft

Wer die gekauft hat, darf erraten werden.

Wenn der Eigentümer aber zugleich die Mutter ist und die Oma, dann sind die Bedingungen trotzdem nicht erfüllt, weil sie im Jahr 2019 ausgezogen sind.

Eine solche Personalunion ist ohnehin recht selten, zuletzt gab es einen Fall vor rund 2.000 Jahren (Da waren Vater, Sohn und Heiliger Geist eins).

Zwischenergebnis:

Der Verkauf ist steuerverstrickt.

Ob allerdings Einkommensteuer anfällt, dafür müsste ich in die Kristallkugel gucken, denn versteuert werden kann ja nur ein Gewinn. Ob ein solcher entsteht, würde mir jetzt die Kugel verraten, aber leider hab ich die Anfang der Woche zur Reparatur gegeben, weil der Vorhersagemodus einen seltsamen Drall nach rechts gezeigt hat.

Ich kann gerne den Rest beantworten, wenn ich die Kugel zurückbekommen habe.