Spekulationsfrist bei Geschwistern?

3 Antworten

Zuwenige Informationen, für eine abschließende Stellungnahme.

Ein Doppelhaus mit 2 separaten Haushälften?

Ein Einfamilienhaus?

Ein Zweifamilienhaus?

Hast Du eine Hälfte bewohnt, oder das gesamte Haus?

Wenn es zwei Wohneinheiten gibt und Du die zweite Wohneinheit dazu gekauft hast, dann kostet es Einkommensteuer, ausser Du wärst nach dem Kauf in die gekaufte Einheit umgezogen.

Es handelt sich um Hallen und eine Wohneinheit die ich immer bewohnt habe. Mein Bruder hat immer woanders gewohnt. Wir hatten früher eine gemeinsame Firma aber danach ist alles privatisiert worden. Alles hat uns gemeinsam gehört. Bin da wohnen geblieben wo ich immer wohnte.

0
@olala

Dann ist es ein gemischt genutztes Grundstück. Damit ist die Regelung "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" ausgehebelt.

Du wirst auf den Gewinn aus dem zugekauften Teil Einkommensteuer zahlen müssen.

Die entscheidende Formulierung lautet:

 Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken





0
@olala

Ist doch eher einfach. Es gelten die selben Regeln, wie wenn du von Fremden gekauft hättest.

Auf das, was du vor zwei Jahren gekauft hast (also auf den Anteil) läuft eine 10-jährige Frist. Wenn du innerhalb dieser verkaufst, ist der Überschuss daraus steuerpflichtig.

Jedenfalls dann, wenn alles wie geschrieben im Privatvermögen ist.

0

Spekulationssteuer fällt natürlich keine an - die gibt es schlichtweg nicht in Deutschland.

Ob der Veräußerungsgewinn für den zugekauften Anteil der Besteuerung unterliegt hängt von Deiner Verkaufsterminierung ab. Ab 2018 greift die Eigennutzung zur Steuervermeidung.

Bewohnst du die Hälfte deines Bruders?

Wenn nein, ist der Gewinn aus der Veräußerung seiner Hälfte als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig.