SparKonto bzw. Sparplan auf anderen Inhaber umschreiben?
Ich möchte einen 20 Jahre alten Sparplan auf meinen Sohn im Sinne einer Schenkung umschreiben lassen. Die Bank verweigert dies (extrem hohe Zinsen für mich) und versucht mich zu einer Kündigung zu drängen. In den AGB und im Vertrag findet sich dazu kein Passus. Besteht für mich ein Rechtsanspruch auf die Umschreibung? Wenn ja - welcher? Ich sollte über meine Vermögenswerte frei entscheiden können?!
2 Antworten
Ein Rechtsanspruch auf die Umschreibung besteht nicht. Da du eine Vertragsänderung erreichen möchtest, nämlich einen neuen Vertragsinhaber, steht es der Bank frei auf diesen Wunsch einzugehen, in unter bestimmten Bedingungen durchzuführen oder abzulehnen. Dies wäre im Nachlassfall etwas anders gelagert (wegen Rechtsnachfolge), bei einer Schenkung liegt dieses Konstrukt aber nicht vor.
Über deine Vermögenswerte kannst du ja frei entscheiden, nur eben zu den Bedingungen, wie du entsprechende Verträge eingegangen bist. Wäre z.B. im Vertrag die Übertragbarkeit per Schenkung definiert, müsste die Bank darauf eingehen.
Das hättest Du Dir denken können.
Zehntausende Prämiensparverträge mit guten Zinsen und hunderttausende Bausparverträge mit hohen Zinsen sind von den Instituten bereits gekündigt worden. Ob legal oder illegal. Das hat seine Gründe !
Wenn es Dein Vertrag nicht hergibt, werden sie Euch nicht den Gefallen tun. Auf keinen Fall.
Du könntest Deinem Sohn eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilen und ihn ab sofort die Sparbeiträge zahlen lassen. - Wo wäre der Unterschied zu Deinen aktuellen Plänen ?