Sparerpauschbetrag überzogen, wegen fehlerhafter Freistellungsaufträge. Wie Anlage KAP 2020 ausfüllen?
Hallo, ich habe bei mehreren Banken versehentlich den Freistellungsauftrag im Jahr 2020 auf 801€ hochgesetzt. Leider habe ich den Sparerpauschbetrag dadurch nicht nur voll ausgeschöpft, sondern auch insgesamt überzogen. Beispiel:
Bank 1: 801€ Sparerpauschbetrag
Bank 2: 801€ Sparerpauschbetrag
Bank 3: 801€ Sparerpauschbetrag
Bank 4: 0,99€ Sparerpauschbetrag
Bank 5: 0,00€ Sparerpauschbetrag
In Summe: 2403,99€
1. Trage ich in der Anlage KAP 2020 in Zeile 16 den von fehlerhaft genutzten Sparerpauschbetrag in Höhe von 2403,62€ ein oder muss das gesondert irgendwo angegeben werden?
2. Muss ich eine schriftliche Erklärung für mein versehen einreichen und dass ich die Freistellungsaufträge für das Jahr 2021 angepasst habe?
Vielen Dank im voraus.
VG, Macio
1 Antwort

- Das BZSt weiß das schon, denn die Zahlen werden dorthin gemeldet. Dies schließt die Ausschöpfung von Freistellungsaufträgen ein.
- Du gibst das ganz normal in der Einkommensteuererklärung an. Bei der Steuerberechnung werden dann natürlich nur einmal 801 EUR berücksichtigt, d.h. das kann zu einer Nachzahlung führen.
- Wiederhole dies in 2021 nicht wieder.

Du erklärst wie üblich die Angaben lt. den Jahressteuerbescheinigungen. Dein Bescheid wird dann einen deutlichen Hinweis enthalten, dass Du in Summe den Freistellungsauftrag überschritten hast und das bitte nicht wieder vorkommen soll. In der Steuerberechnung wird dies entsprechend berücksichtigt, d.h. unter dem Strich bist Du dann natürlich nicht besser gestellt, als wenn von Anfang an die korrekten Verteilungen vorgenommen gewesen wären.
Die Jahressteuerbescheinigungen liegen dem BZSt bereits elektronisch vor, d.h. weder Du, noch die Bank kann an den Werten jetzt noch etwas ändern. Daher die Einkommensteuererklärung.

Hi, das ist mir schon alles bewusst. Ich bin mir nur unsicher in welcher Zeile in der Anlage KAP man den zu viel genutzten Sparerpauschbetrag lt. Beispiel in Höhe von 2403,99€ eintragen soll? Ist das Zeile 16? Und ob gesondert der Steuererklärung beigefügt werden soll, dass mir ein Fehler versehentlich unterlaufen ist. Danke und VG

Na, Zeile 16 sagt doch "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag...".
Du kannst im abschließenden Kommentar zur Einkommensteuererklärung mit angeben, dass der Fehler mit den Freistellungsaufträgen passiert ist und für 2021 korrigiert wurde.

Ja, aber der Sparerpauschbetrag Beträgt für unverheiratete 801€ und nicht wie in meinem Beispiel 2403,99€. Deswegen bin ich mir nicht sicher, ob in Zeile 16 nur 801€ angegeben werden müssen und irgendwo gesondert, dass der Sparerpauschbetrag überzogen wurde. VG

Es gibt keine Zeile mit dem Titel "ich konnte nicht rechnen und habe daher folgenden Betrag zu viel als Sparer-Pauschbetrag ausgenutzt". Es gibt nur eine Zeile für die Summe der in Anspruch genommenen Beträge. Das sind Deine 2403,99 EUR. Das ist zwar höher als die 801 EUR, aber so ist das eben in Deinem Fall.
Wie aber bereits gesagt, die Daten hier liegen dem BZSt schon vor und werden vom Finanzamt elektronisch abgerufen. Dort ist schon klar, dass Du den Sparer-Pauschbetrag überzogen hast. Solltest Du nun also beispielsweise keine Einkommensteuererklärung zum 31.10.2021 für 2020 abgeben, wirst Du eine nette Aufforderung dazu vom Finanzamt erhalten.
Hallo, was heißt ganz normal in der Steuererklärung angeben? An welcher Stelle bzw. Zeile muss ich das richtig stellen? Danke und VG