Hallo,
welche Sozialabgaben muss man auf den Ertrag eines einmaligen Aktienverkauf zahlen, der nicht dazu dient, die Lebenserhaltungskosten zu decken? Muss man den Ertrag auf einen längeren Zeitraum strecken, oder kann man einfach den daraus für diesen Monat entstehenden Beitrag zahlen und zahlt danach wieder den ursprünglichen Beitrag?
Dazu noch eine weitere Frage: Ich wäre ausschließlich selbstständig tätig, dabei würde ich mich aufgrund eines Einkommens unter 450€ monatlich gerne familienversichert. Ist das grundsätzlich möglich? Nach dem folgenden Kriterium passt es, aber ich würde gerne 40-70h die Woche in dieser Selbstständigkeit tätig sein. Zählt das dann dennoch als geringfügig?
"Nimmt der zeitliche Aufwand für die selbstständige Tätigkeit den Selbstständigen mehr als 30 Stunden wöchentlich in Anspruch, wird angenommen, dass die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Dies gilt dann, wenn das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellt. Hiervon wird i. d. R. ausgegangen, wenn das Arbeitseinkommen 25 % der monatlichen Bezugsgröße i. H. v. 2.695,00 , also 673,75 , ausmacht."
Vielen Dank für Eure Antworten.