Sozialstunden statt Bußgeld?

2 Antworten

Also erst mal halblang. Bei einem einmaligen Verstoß gegen die Schulpflicht wird nicht gleich 1000 Euro als Bußgeld gefordert.

Das Gesetz sagt, es "kann" ein Bußgeld "bis zu 1000 Euro" geben. Wenn Du einmal unentschuldigt gefehlt hast, dann gibts erst mal eine viel niedrigere Strafe. Sagen wir mal 50 Euro. Oder keine Strafe. Den Höchstsatz gibts nur, wenn Du mehrfach schon ein Bußgeld bekommen hättest und trotzdem öfter schwänzen würdest. Denn die Strafe muss "verhältnismäßig" sein, das ergibt sich aus Artikel 20 des Grundgesetzes, dem "Rechtsstaatsprinzip".

Und wenn es nur 3 Stunden waren, dann darf die Strafe auch nicht so hoch sein.

Ich denke, wenn es das erste mal war, dann wirst Du entweder keine Strafe oder nur eine geringe, sagen wir 50 Euro, bekommen. Mehr nicht.

Und: Hast Du nicht zufällig an diesem Tag Kopfschmerzen, oder Durchfall gehabt? Falls ja, solltest Du das der Schule mitteilen und Dich dafür entschulden, dass Du wegen des Beginns der Ferien keine Entschuldigung nachgereicht hat. (Als "Beschuldigter" darf man etwas schwindeln, das ist nach dem Gesetz erlaubt. Sozusagen eine erlaubte Notlüge. ...)

Ja aber letzter Schultag vor den Sommerferien ist was anderes wegen Urlaub und so

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Wenn tatsächlich ein Bußgeld verhängt werden sollte, dürfte das auch nach meiner Einschätzung nicht über den von AndiRat genanten 50 € liegen.

Ich würde mir an deiner Stelle mehr Gedanken über das Zeugnis machen. Unentschuldigte Fehlstunden sind bei jeder Bewerbung für einen qualifizierten Job ein Ausschlusskriterium.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

ja aber ich meinte von den 70 Stunden sind alle entschuldigt also es gibt keine unentschuldigten

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@Jeena

Zeugnis war wahrscheinlich schon ausgestellt? Dann vermute ich mal, dass da gar nichts mehr kommt. Die Lehrer haben jetzt ebenfalls Ferien, und auch bei der Schulleitung wird niemand Lust haben, dazu noch eine Meldung ans Schulamt zu schreiben.

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