Sozialamt stellt Fragen über vor 8 Jahren getätigte Schenkungen vom Vater an Tochter

1 Antwort

Anwaltlichen Rat einzuholen ist sicherlich angebracht.

Dein Vater hat sich durch Schenkungen letztlich selbst so verarmt, dass sein Einkommen nicht mehr ausreicht um die Lebensunterhaltskosten zu decken sondern er auf Sozialleistungen zurückgreifen muss. Daher ist es natürlich gerechtfertigt, dass das Sozialamt alle von ihm getätigeten Schenkungen und durchgeführten größeren Geldtransaktionen (mögliche verdeckte Schenkungen)der letzten 10 Jahre nachvollzieht und auf eine mögliche Rückforderbarkeit hin überprüft.

Da die Schenkung an Dich nicht zur Verarmung beigetragen hat - schließlich war ja viele Jahre noch die Immobile vorhanden gibt es Ansatzpunkte sich gegen eine Rückforderung zu wehren.

Die Auskunftspflicht hat der Gesetzgeber ausreichend geregelt, da wirst Du nicht umhinkommen, da Du noch dazu in gerader Linie verwandt bist und schon daraus sich eine Unterhaltspflicht ableiten läßt.

"Da die Schenkung an Dich nicht zur Verarmung beigetragen hat ...."

Klar, die einzelne Aktion hat nicht zur Verarmung geführt, deshalb muß man die letzten 10 Jahre in ihrer Gesamtheit betrachten. Leider können sich Beschenkte legal entreichert haben und können so u.U. nicht mehr herangezogen werden.

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