Sorgerech?
Hallo Wir haben mal eine Frage
Unser Sohn 17 Jahre in der Ausbildung lebt bei seiner Schwester die das Sorgerecht und die Vormundschaft hat jetzt will er unterhalt die frage ist müssten wir zahlen
Er verdient 990brutto plus das Kindergeld wohnt bei seiner Schwester und Zahlt keine Miete
Was machen wir mit dem Schreiben von seinen Anwalt der möchte von ein Jahr Gehalts nachweise einsehen
2 Antworten

Ich denke, da gelten die Anmerkungen 7 bis 10 der Düsseldorfer Tabelle.
Bedarf des Kindes 930,-€, darauf sind Kindergeld und Ausbildungsvergütung anzurechnen. Vom Nettolohn werden 100,-€ freigestellt.
Also 930 minus 690 minus 250, ergibt einen Überschuss von 10 Euro. Kein Unterhaltsanspruch.

Was machen wir mit dem Schreiben von seinen Anwalt der möchte von ein Jahr Gehalts nachweise einsehen

Selbst wenn Ihr als Eltern das Sorgerecht abgegeben habt, so seid Ihr trotzdem gegenüber Eurem sich in Ausbildung befindlichen minderjährigem Sohn im Rahmen Eurer wirtschaftlichen Fähigkeiten, zum (ergänzenden ) Unterhalt verpflichtet, soweit er selbst kein ausreichendes Einkommen erzielt.
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
Zudem kann Junior bei einer Dualen Ausbildung BAB beantragen, bei einer rein schulischen Ausbildung wäre dann Bafög das Äquivalent.
Wie sieht es den aus er bekommt 990 Euro brutto plus das Kindergeld
Und er wohnt bei seiner Schwester wo er keine Ausgaben hat