Sollte mir das seltsam vorkommen?

2 Antworten

Die erste Regelung ist absolut üblich und auch plausibel. Du nutzt die Räume ab und sollst für diese Abnutzung auch in bescheidenem Rahmen aufkommen.

Mietbürgschaft: Hast du selbst genug Einkommen um die Miete zu bezahlen? Wird Kaution gefordert?

Dass man bei einer Bürgschaft durch einen Identitätsnachweis sicher gehen möchte, dass im Falle des Falles der Bürge auch in Anspruch genommen werden kann, halt ich für vernünftig. Kann da keine Abzocke sehen.

OK, habe mir nur etwas Sorgen gemacht, ob man mit der Ausweisnummer vielleicht irgendwelche Dinge "anstellen" kann.

Die Bürgschaft ist zusätzlich zur Kaution, das fordert der Vermieter ausdrücklich nur von Studenten und Auszubildenden.

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Die Bürgschaft würde entfallen, wenn Du die Mietkaution zahlen kannst (3 x Nettokaltmiete max.).

Eine Bürgschaft dann noch zusätzlich wäre nicht gesetzeskonform.

Und die Schönheitsreparaturklausel ist Standart!

Wenn nicht richtig formuliert aber meist unwirksam.

Es gibt zusätzlich eine Mietkaution.

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