Sollte mir das seltsam vorkommen?
Hallo zusammen, bin ganz neu hier :)
Ich habe gerade einen günstigen Mietvertrag für ein WG-Zimmer angeboten bekommen, den ich eigentlich auf jeden Fall annehmen will. Jetzt sind mir jedoch zwei Dinge nicht ganz koscher:
- In dem Mietvertrag ist davon die Rede, dass sich der Mieter verpflichtet, Schönheitsreparaturen wie Streichen u. Tapezieren der Wände sowie das Streichen der Türen und Heizkörper ggf. aus eigener Kasse zu bezahlen.
- Der Vermieter möchte eine Mietbürgschaft durch eine dritte Person und möchte von dieser Person eine Kopie des Personalausweises, und zwar ausdrücklich mit lesbarer Ausweisnummer.
Ist das üblich für einen Mietvertrag, oder sollte ich hier lieber vorsichtig sein? Ich habe absolut keine Ahnung von so etwas und möchte mich davor schützen, dass ich hier evtl. abgezockt werde.
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
2 Antworten
Die erste Regelung ist absolut üblich und auch plausibel. Du nutzt die Räume ab und sollst für diese Abnutzung auch in bescheidenem Rahmen aufkommen.
Mietbürgschaft: Hast du selbst genug Einkommen um die Miete zu bezahlen? Wird Kaution gefordert?
Dass man bei einer Bürgschaft durch einen Identitätsnachweis sicher gehen möchte, dass im Falle des Falles der Bürge auch in Anspruch genommen werden kann, halt ich für vernünftig. Kann da keine Abzocke sehen.
OK, habe mir nur etwas Sorgen gemacht, ob man mit der Ausweisnummer vielleicht irgendwelche Dinge "anstellen" kann.
Die Bürgschaft ist zusätzlich zur Kaution, das fordert der Vermieter ausdrücklich nur von Studenten und Auszubildenden.
Die Bürgschaft würde entfallen, wenn Du die Mietkaution zahlen kannst (3 x Nettokaltmiete max.).
Eine Bürgschaft dann noch zusätzlich wäre nicht gesetzeskonform.
Und die Schönheitsreparaturklausel ist Standart!
Wenn nicht richtig formuliert aber meist unwirksam.
"Bürgschaft und Mietkaution nicht rechtens
Verlangt der Vermieter nun zusätzlich zu der Kaution eine Bürgschaft, dann ist die Vereinbarung ungültig. Laut Bundesgerichtshof gilt eine Bürgschaft nur dann, wenn der Mieter diese freiwillig anbieten.31.03.2016"
Es gibt zusätzlich eine Mietkaution.