Sollte man als Privatanleger shorten dürfen?
4 Antworten
Klare Antwort: Ja, absolut, das sollte man dürfen.
Warum sollten Privatanleger darauf festgelegt sein, bei fallendem Markt Geld zu verlieren bzw. an der Seitenlinie zu stehen und zuzuschauen?
Wenn Shortselling nur noch für Institutionelle Anlger erlaubt wäre, hätten wir eine gesetzlich verordnete Zweiklassengesellschaft.
Ob es Sinn macht bzw. man damit Erfolg hat, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
Übrigens: Früher (Kaiserzeit) war es in Deutschland "keinen Leuten" gleich mal komplett verboten Aktien zu erwerben.
Im Grunde kann man als Privatperson schon short gehen, zwar nicht unbedingt auf die klassische Variante wie Aktien leihen und dann verkaufen, da hier der Anlegerschutz gewisse Verbote hat, denn das Leerverkaufsgeschäft ist hochspekulativ und die Verluste können theoretisch unbegrenzt sein.
Über andere Finanzinstrumente kann man short gehen. Heisst also, dass man an steigenden und fallen Märkten partizipieren kann.
Das kann man schon längst.
Allerdings ist das in einen steigenden Aktienmarkt nun mal das größte Risiko. Außerdem hat man eine unbegrenzte Nachschusspflicht!
Kann euch davon als nur abraten!
LG Marina
Hä?
Für Shorts isses doch viel zu kalt!
Da gehe ich long mit Angoraunterhose.