Sollen wir Geld an die Bausparkasse zurück überweisen?
Bausparvertrag wurde von Eltern in Hochzinsphase abgeschlossen. Nun, in Niedrigzinsphase erfolgt Kündigung durch Bausparkasse, kurz nach dem Kind 18 geworden ist. Bausparkasse hat Widerspruch der Kündigung nicht akzeptiert und einfach Geld überwiesen. Was können wir nun tun?
4 Antworten
Das kommt auf den Sachverhalt und den Kündigungsgrund an. War die Bausparsumme erreicht? Dann gaben bisher Schiedsgerichte und Gerichte den Bausparkassen recht - dann ist der Vertragszwecke erfüllt und der Vertrag darf gekündigt werden.
Ist die Bausparsumme noch nicht erreicht gewesen, aber die ZUteilung schon erfolgt? Haben Sie auf das Bauspardarlehen verzichtet? Dann ist es strittig - Vertragszweck, so argumentieren die Bausparkassen, ist ja Erlangung des Darlehens.
Auf jeden Fall haben Sie ehrlich gesagt schlechte Karten. Bisher wurde immer pro Bausparkassen entschieden. Musterprozesse der Verbraucherzentralen sind, soweit ich weiß, noch nicht mit Urteil beendet.Einfach zurücküberweisen bringt gar nichts.

Bisher wurde immer pro Bausparkassen entschieden
So ist es nicht! Leider ist Deine Antwort recht irreführend. Ich empfehle daher lieber den Link von Privatier59:-)
Hallo,
ich stimme in diesen Fall der Susi zu. Ist die Sparsumme erreicht, ist die Kündigung rechtens. Wenn jedoch nicht, muss geschaut werden, ob sich tatsächlich ein Rechtsstreit
[...] Werbung vom Support gelöscht
lohnt.
Denn die Gewinnchancen sind hier leider sehr nachteilig für den Verbraucher.
Aufgrund der geringen Zinsen, wollen die meisten Anbieter ihre Verträge abstoßen. Nicht vergessen, das Kündigungsrecht besteht immer auf beiden Seiten.

Deine Antwort mißfällt mir durch Deine, auch in diesem Fall wenig hilfreiche Werbung.
"Nicht vergessen, das Kündigungsrecht besteht immer auf beiden Seiten."
Das beidseitige Kündigungsrecht noch lange nicht höchstrichterlich entschieden wurde.

Liebe/r Patrizia425,
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Vielen Dank für Dein Verständnis.
Herzliche Grüße
Ria vom finanzfrage.net-Support
Oha !
Bin bei der Suche nach Diskussionen bezügl. Thema Bausparvertrag auf diese alte Frage gestoßen.
-Und dabei auf eine gefähliche Falschaussage, offensichtlich von einer Dilettantin, die ich nicht unkommentiert stehen lassen kann:
"Nicht vergessen, das Kündigungsrecht besteht
immer auf beiden Seiten." - Falsch, gaaahaans falsch !
Bei Bausparverträgen hat der Sparer ein permanentes Kündigungsrecht.
Die Kasse hat grundsätzlich kein Kündigungsrecht. - Es sei denn, der Sparer hält sich nicht an die Regeln. Z.B. Monatliches Übersparen, mehrmonatiges nicht Besparen, gesamtes Übersparen der Bausparsumme. Und seit Frühjahr 2017 auch: Mehr als 10 -jähriges Nichtannehmen des Darlehens nach Zuteilungsreife.

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Als "Finanzpsychologe" sollte man doch googlen können:
http://www.vz-nrw.de/bausparkassen-kuendigungswelle-1