Solarverkäufer 19% Umsatzsteuer muss vorgestreckt werden?
Hallo, ich möchte mich gerne nebenbei selbstständig machen und interessiere mich für den Bereich Erneuerbare Energien. Jetzt ist es ja ab diesem Jahr so, das der Endkunde die 19% Mehrwertsteuer nicht mehr bezahlen muss. Wenn ich jetzt aber anfangen möchte, als Gewerblicher Verkäufer Solaranlagen, oder auch nur Teile davon, von Händlern zu kaufen, muss ich ja die 19% Steuer bezahlen. Soll sie aber nicht an die Endkunden weiter geben. Also muss ich sie ja vorstrecken?? Wie soll man das machen als neues Unternehmen, da braucht man ja tausende von Euros Startkapital?
2 Antworten
Das ist bei vielen Unternehmen so, dass man einiges an Startkapital vorstrecken muss.
Die Vorsteuer bekommst Du ja über die Voranmeldung zurück.
Ob Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich, vierteljährlich oder gar nicht abzugeben sind richtet sich nach § 18 Abs. 2 UStG. Nur bei Gründung schätzt Du das im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung selbst ein.
Hier nochmal etwas verständlicher ausgedrückt (im letzten Absatz). Ob man überhaupt monatliche UStVAs abgeben darf, hängt vom erwarteten Überschuss ab.
Wenn man die Umsätze zu hoch schätzt, steigt ja allerdings auch die Gewinnerwartung und somit könnte eine entsprechende Einkommensteuervorauszahlung festgesetzt werden?
Für diese Problememacht man ja eine Ertragsvorschau und einen Kapitalbedarfsplan (zusammengefasst gehört es zum Businessplan.
Dann weißt Du, wie viel Geld Du brauchst und kannst den Gründerkredit beantragen.
Hilfe geben Gründercoach (dessen Arbeit wird subventioniert) und Dein steuerberater.
Aber die Vorsteuer wird ja monatlich abgerechnet, bzw bekomme ich die Ende des Monats/Anfang nächsten Monats zurück.. richtig? Es geht um reinen Handel