Solarverkäufer 19% Umsatzsteuer muss vorgestreckt werden?

2 Antworten

Das ist bei vielen Unternehmen so, dass man einiges an Startkapital vorstrecken muss.

Die Vorsteuer bekommst Du ja über die Voranmeldung zurück.

Aber die Vorsteuer wird ja monatlich abgerechnet, bzw bekomme ich die Ende des Monats/Anfang nächsten Monats zurück.. richtig? Es geht um reinen Handel

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@Marcelt98

Ob Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich, vierteljährlich oder gar nicht abzugeben sind richtet sich nach § 18 Abs. 2 UStG. Nur bei Gründung schätzt Du das im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung selbst ein.

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@Eifelia

Hier nochmal etwas verständlicher ausgedrückt (im letzten Absatz). Ob man überhaupt monatliche UStVAs abgeben darf, hängt vom erwarteten Überschuss ab.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwje9qiAx5f_AhWt9rsIHSfkBzMQFnoECAgQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bmwk.de%2FRedaktion%2FDE%2FFAQ%2Fbuerokratieentlastungsgesetz-III%2Ffaq-steuerliche-regelungen-buerokratieentlastungsgesetz-iii-02.html&usg=AOvVaw0f6N5nr-OLwVM6SdUjBWFR

Wenn man die Umsätze zu hoch schätzt, steigt ja allerdings auch die Gewinnerwartung und somit könnte eine entsprechende Einkommensteuervorauszahlung festgesetzt werden?

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Für diese Problememacht man ja eine Ertragsvorschau und einen Kapitalbedarfsplan (zusammengefasst gehört es zum Businessplan.

Dann weißt Du, wie viel Geld Du brauchst und kannst den Gründerkredit beantragen.

Hilfe geben Gründercoach (dessen Arbeit wird subventioniert) und Dein steuerberater.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986