Sind Volljährige Kinder bei Eltern noch mitversichert, wenn sie ausziehen (in Ausbildung)?
Wie sieht es mit der Mitversicherung über die Eltern aus, wenn das Kind volljährig ist, aber nicht mehr im eigenen Haushalt wohnt? Das Kind macht grad das 2. Ausb.jahr.Ich bin bei den Versicherungsbedingungen nicht mehr ganz laufend, möchte die Frage meines Freundes aber auch nicht falsch beantworten
2 Antworten
Ich weiß zwar jetzt nicht genau, welche Versicherung du eigentlich meinst, aber krankenversichert ist er ja selbst durch seine Ausbildung, Hausratversicherung muss er für seine Wohnung ja selbst machen, Unfallversicherung kann weiterhin mit Eltern abgerechnet werden (wobei ich nicht genau weiß, ob man die Ausbildung angeben muss).
Sobald das "Kind" " nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnt, muss es eine eigene private Haftpflichtversicherung, evtl. Rechtsschutz-, und auch Hausratversicherung haben. Gesetzl. Krankenversicherung geht ja über den Arbeitgeber.
ZUSATZversicherungen wie z. B.: Unfall-, Zahn,- oder Brillenversicherung können noch über die Eltern laufen.