Sind Training Nunchaku mit Schaumstoff in DE in der öffentlichkeit zu benutzen verboten?

1 Antwort

Waffen im Sinne des Waffengesetzes sind es nicht. Allenfalls über eine Einstufung als Anscheinswaffen im Sinne des § 42a Abs. 1 Nr. 1 WaffG wäre zu diskutieren. Letzteres kann ich nach Prüfung von Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6 WaffG verneinen.

Fazit: Keine waffenrechtliche Relevanz. Rechtliche Einschränkungen aufgrund andere Gesetze (z. B. Versammlungsgesetz) können erst mal dahinstehen. Das Vortäuschen von Straftaten oder Gefahrensituationen und damit verbundene Polizeieinsätze sollte unabhängig davon logischerweise vermieden werden.

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