sind Reparaturen an Haushaltsgeräten auch steuerlich absetzbar?

2 Antworten

Haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Arbeit müßte bei Dir in der Wohnung stattfinden.

Sollte klappen.

In Deinem Privat-/Ferienwohnungshaushalt kannst Du 2009 die um Materialkosten bereinigte Rechnungssumme bis zu € 3.000 mal 20 % in Deiner Steuererklärung (im Mantelbogen 2008 ist es Zeile 112, haushaltsnahe Handwerkerleistungen) berücksichtigen, wenn Du den gesamten Rechnungsbetrag überwiesen hast. Diese Kosten lassen sich auch bei einer gemieteten, selbstbewohnten Wohnung ansetzen.

Die gesamte Rechnung kannst Du bei Arbeiten in einer vermieteten Wohnung ansetzen. Das war aber schon länger so.