Sind Kinderärzte an ein Budget gebunden?

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Nach dem SGB V wird allen Ärzten, definiert nach Fachgruppen, ein Richtgrößenvolumen zugeordnet.Bei Überschreitung des Richtgrößenvolumens droht der Regress. (Das ist die Kurzform, ausfühlich bräuchte ich ca. 1 Stunde das zu erklären.)

Aber auch ein Pädiater dard eine notwendige Behandlung nicht verweigern, auch das ist SGB V.Da sbedeutet aber auch, dass Ärzte nicht geizig sind, sondern sich nach der Notwendigkeit zu richten haben. Also sicher gehört nicht dazu, dass alle Patientenwünsche erfüllt werden. Insofern ist eine Vertröstung auf das nächste Quartal völlig in Ordnung, wenn kein Akuterkrankung vorliegt. Für Streitfälle sind übrigens die kassenärztlichen Vereinigungen zuständig, da kann man sich auch als Patient informieren, evtl. auch beschweren.

In der Pädiatrie kommt hinzu, dass Bagatellarzneimittel zu lasten der GKV bis zum 18. Lebensjahr womöglich uneingeschränkt verordenbar sind.

Dass dein Arzneischrank so voll ist, löst bei mir nur Traurigkeit aus, was für eine Verschwendung - ein guter Arzt kontrolliert seine Therapie und schreibt nicht unendlich auf.

Fazit: Möglicherweise ist dein Kinderarzt wirklich ein chaotischer, unorganisierter Behandler und hat jetzt mit seiner KV Probleme - andererseits, ärztliche Leistungen unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot und sind auf das Notwendige zu beschränken.