Sind Ehegatten von Beamten beihilfeberechtigt?
Wie ist das mit der Krankenversicherung bei Beamten geregelt? Konkreter Fall: Ehepaar (ER-verbeamteter Lehrer / Sie: TZ-Beschäftigt) . Stimmt es, dass sich die Ehefrau kostenlos über den Ehemann versichern kann, obwohl sie selber Einkommen bezieht?
3 Antworten

Ja, sie ist dann Beihilfeberechtigt. In dem Fall muss Sie jedoch zusätzlich in der PKV mit einem beihilfekonformen Tarif absichern, um eine 100% Absicherung zu erreichen.
Doch Achtung: Es sind Einkommensgrenzen zu beachten, die von Bundesland zu Bundesland zu beachten sind, Verdient die Ehefrau mehr als die Einkommengrenze, so entfällt die Beihilfeberechtigung.
Ebenso entfällt die Beihilfeberchtigung, wenn Sie durch ihren Beruf pflichtversichert ist in der GKV.

In folgendem Link findest Du viel wissenswertes zu Deiner Frage: http://www.pkv-1x1.de/2familie/familie.html
Hallo,
kostenlos versichert ist man als Behilfeberechtigter auch nicht. Man braucht eine PKV zusätzlich.
Und wenn durch den Teilzeitjob Pflichtversicherung in der Kasse besteht, geht die vor. Aber je nach Einkommen und Bundesland gibt es dann noch Beihilfe für Leistungen, die die GKV nicht zahlt (Chefarzt im Zweibettzimmer, Heilpraktiker, ein bisschen mehr für Zähne...)
Bei Minijobs oder kleiner Selbstständigkeit ist die Beihilfe mit Ergänzung durch eine PKV aber eine günstige Lösung.
Viel Glück
Barmer
Das hat ja nur ganz wenig mit der Frage zu tun, war wieder ein wenig geschickter Werbelink.