Sind die Kosten für ein Waldgrundstück steuerlich absetzbar, wenn eine Jagdpacht gezahlt wird?

1 Antwort

Grund und Boden ist nicht abschreibbar. Er unterliegt keinem Werteverzehr.

Was Du abziehen könntest, wäre z. B. die Grundsteuer, wobei ich bei einer Jahrespacht von 2,87 sehe, dass Du wohl auf Dauer Verluste machen wirst, was das Finanzamt Deine Vermietung als Liebhaberei einstufen lassen wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Vielleicht verrät uns der Fragesteller wie hoch bei ihm die Grundsteuer ist. Einem Mitglied meiner Familie jedenfalls gehört ein Waldgrundstück vergleichbarer Größe und bei dem ist die anfallende Grundsteuer so niedrig daß sie schon seit ca.10 Jahren gar nicht mehr erhoben wird.

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@Privatier59

Na ja, selbst wenn die 1,53 Euro betragen würde, was in den Formularen 2,87, werden auf 2 Euro Einnahme abgerundet werden, und 1,53 werden auf 2 Euro ausgaben aufgerundet werden, keine bedeutende Änderung ergeben.

Es kann ja auch nur eine Teilfläche eines Waldes sein.

Steuerlich irrelevant.

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@wfwbinder

Zudem würde ein Gewinn von 1,50 pro Jahr wahrscheinlich auch unter die Härtefallregelung § 46 (3) EStG fallen.

Aber umsatzsteuerlich ließe sich hier vielleicht etwas machen. Wenn die Pacht umsatzsteuerpflichtig sind, können auch die Vorsteuern abgezogen werden.

Das muss ich mir als Gestaltungshinweis mal unbedingt merken.

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@EnnoWarMal

Danke, interessanter Hinweis. Jagdpacht mit Umsatzsteuer. Allerdings, obwohl ich vom Dorf bin, hatte ich nie einen Fall mit Jagdpacht. Musste also nie dran denken.

Und Schürzenjäger jagen ja ohne ein bestimmtes Revier dafür anzupachten. 

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@wfwbinder

In der heutigen Zeit ist ein Schürzenjäger auch ein Wilddieb.

Wie oft wird der Nebenbuhler erschossen !!!   ;-))))

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