Sind Arztkosten von Verwandschaft aus dem Ausland absetzbar?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vermutlich ja, gem. § 33 a EStG.

Es waren die Schwiegereltern. Also für Deine Frau Personen, für die sie gesetzlich unterhaltsverpflichtet ist.

Nach § 33 a Abs. 1 Satz 6 ist es auch kein Problem, dass die Schwiegereltern hier nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, denn dann sind sie angemessenen Leitungen nach der Verhältnissen des Wohnsitzlandes zu beurteilen. Aber da die Leistungen ja hier erbracht werden, lkönnte sie bis zu 8.354,-, abzüglich der eigenen Einnahmen, soweit die 624,- Euro übersteigen, abzugsfähig sein.

Vielen Dank für die Antwort.

Ich hab zwar noch nicht nachgerechnet wie viel die Gesamtkosten waren, aber es waren doch schon einige Einzelrechnungen. Ich werde auf jeden Fall diese Kosten in der Einkommensteuererklärung auflisten. Mal schauen was am Ende dabei herauskommt.

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Außergewöhnliche Belastungen können nur steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie durch Dich selbst oder Deinem Ehepartner, eingetragene(r) Lebenspartner(in) oder Kindern entstanden sind.

Keinesfalls für Familienmitglieder, die sich zu Besuch hier aufhielten.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person

Eltern sind gesetzlich unterhaltsberechtigt.,

Ist die unterhaltene Person nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, so können die Aufwendungen nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates der unterhaltenen Person notwendig und angemessen sind, höchstens jedoch der Betrag, der sich nach den Sätzen 1 bis 5 ergibt; ob der Steuerpflichtige zum Unterhalt gesetzlich verpflichtet ist, ist nach inländischen Maßstäben zu beurteilen.
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Als außergewöhnliche Belastung nicht, aber evtl. als Unterhaltsleistung (Sonderausgaben)

Als außergewöhnliche Belastung würde es wegen der Zumutbarkeitsregelung eh nichts bringen.