Signal Iduna BU

4 Antworten

Die beiden Beiträge nennen sich Netto- (=Zahlbeitrag) und Bruttobeitrag. Letzterer ist garantiert und de eigentliche Beitrag. Die Signal Iduna kassiert Ihre Beiträge und legt diese an, die daraus hervorgehenden Zinsen stehen Ihnen zu. Eine Möglichkeit (und bei BUs die bei Weitem häufigste) ist die dass die Zinsen ab Beginn kalkuliert und vom Bruttobeitrag abgezogen werden. Daraus ergibt sich der nicht garantierte Nettobeitrag den Sie dann zahlen müssen, dafür bekommen Sie auch am Ende der Laufzeit (so Sie nicht BU werden) keinerlei Auszahlung. Wenn die angenommenen Kalkulationen der Signal nicht aufgehen, kann die Signal den Nettobeitrag erhöhen denn dieser ist nicht garantiert. Die angegebene Dynamik macht durchaus Sinn, Sie ist aber kein jährliches Muss sondern muss nur alle 3 Jahre angenommen werden da sie sonst erlischt.

Wenn Sie der Teis nicht (mehr) vertrauen, dann sollten Sie sich in Ruhe an einen vertrauenswürdigen, spezialisierten und unabhängigen Berater / Makler wenden. Ich würde an Ihrer Stelle die BU nicht widerrufen. Dann haben Sie erst einmal diesen wichtigen Schutz und wenn Sie dann den o.g. Berater gefunden haben, dann kann dieser den Signal-Vertrag übernhmen zwecks weiterer Betreuung oder / und mit Ihnen nach möglichen Alternativen schauen.

Und nun das Wichtigste: Im Leistungsfall (d.h. Sie werden BU) brauchen Sie unbedingt fachliche Hilfe von einem versierten Berater / Makler. Alleine können Sie in einem solchen Fall schnell Probleme bekommen und hier zeigt sich dann wirklich welcher Berater oder Makler hier fach- und sachkundig ist. Alleine gegen die Signal können Sie im BU-Fall nur verlieren, da kann man viel zu leicht viel zu viele Fehler machen. Da geht es um Zehntausendevon Euros (und deshalb zahlt keine Versicherung hier gerne) und ein Leistungsfall im BU-Bereich ist nicht irgendeine geklaute Radkappe vom Auto.

@althaus hat Recht wenn Du den bisherigen Berater (Teils) kündigst würde ich mit der BU-Police auch noch ein wenig warten. Die BU ist meines Erachtens eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, trotzdem sollte man nichts über das Knie brechen. Den genannten Vertragsentwurf kann man ohne die Inhalte zu kennen weder empfehlen noch abraten. Hast Du schon mal über eines der zahlreichen Portale im Netz einen Vergleich angestellt und Konditionen und Versicherungsbedingungen analysiert? Wenn nicht aus welchem Grund auch immer würde ich einen unabhängigen Versicherungsmakler in Deiner Nähe dazu beauftragen.

Alles klar, Danke für die Antworten! :)

0

ganz sachlich: man kann den "Berater nicht kündigen", und man sollte auch nicht, denn - siehe meine und Kevin1905s Antworten.

Und Vergleichsportale im Netz sind bei einem solch komplexen und individuellen Produkt wie einer BU völlig ungeeignet. Ohne fachliche Hilfe kann man die unterschiedlichen Versicherungsbedingungen zwar lesen aber höchstwahrscheinlich nicht verstehen geschweige denn effektiv vergleichen. Vielleicht bekommt man einen mehr oder weniger genauen Beitragsvergleich aber ich bezweifele sogar das stark.

Selbst Fachzeitschriften wie Finanztest haben beim Versuch, BUs zu vergleichen, schweren Schiffbruch erlitten.

3
@Hanseat

Bei der Frage des Beraters hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt, natürlich kann man dem Berater nicht kündigen. Bei den restlichen Themen insbesondere dem Vergleich von BU-Policen im Netz kann ich Ihnen nur vollumfänglich zustimmen.

1
Mein Berater hat es mal erklärt, das war für mich an dem Tag zu viel Input fürs Gehirn, kann mich net mehr erinnern

Versicherungsunternehmen erwirtschaften Überschüsse. Diese müssen zu mind. 90% an die Kunden weitergegeben werden. Da eine BUV kein kapitalbildender Vertrag ist (vom Prinzip her zumindest), kann man entscheiden wie die Überschüsse verwendet werden sollen.

Meist entscheidet man sich für eine Verrechnung mit dem Beitrag. Deine Absicherung kostet eigentlich 47,- € im Monat, durch die erwirtschafteten Überschüsse musst du aber nur 30,- € bezahlen. Wenn die Gesellschaft zukünftig weniger Überschüsse erwirtschaftet, könnte dein zu zahlender Beitrag also auf den Tarifbeitrag voon 47,- € steigen.

Die BU wurde ja von Telis abgeschlossen.

Nein, die BUV wurde von dir über Telis abgeschlossen. Wenn du selbst widerrufen und eine neue abschließen würdest, hättest du das Problem

  • erneuter Gesundheitsfragen (du machst keine Angaben zu der Thematik)
  • eines höheren Einstiegsalters (Im Januar 2015 bist du 1 Jahr älter als im Dezember 2014).
  • eines geringeren Höchstrechnungszins bei den Überschüssen (1,25% statt 1,75%).

Wenn du uns den Tarif nennst, können wir mal in die AVB schauen und dir sagen, ob da Stolpersteine drin sind, bei denen man o.g. Punkte dann auch gerne in Kauf nimmt.

Das wichtigste ist m.M.n. immer, dass es keine Diskrepanz gibt zwischen deinen Angaben zu den Gesundheitsfragen und dem Blick in die Krankenakte deiner Ärzte, was spätestens im Leistungsfall passieren würde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

DH !

1

Gelend, mach doch mal die Augen auf und schaue dir die Profile einiger Antwortgeber hier an. Es gibt hier drei Antwortgeber mich eingeschlossen, die du auch direkt fragen kannst.

Alles klar Danke :D

0