Selbstständig mit Laden und 3 Mitarbeitern und Vollzeit woanders Arbeiten?

4 Antworten

zu 1. ist das ohne weiteres möglich. Wenn der Arbeitgeber nichts dagegen hat sogar in der selben Branche.

Man könnte sich also z. B. einen Malereibetrieb oder einen Gemüsehandel aufbauen und wenn man dann einen Job bei einem Großhändler für Malereibedarf oder Obstgroßhändler annimt, den Betrieb fortfphren, wenn das geht.

zu 2. wenn der eigene Betrieb läuft, macht der Job abgabentechnisch wenig Spaß. Neben ziemlich vielen Sozialabgaben bemisst sich die Steuer auf das Gesamteinkommen. Es kann also neben der abgeführten Lohnsteuer und den Einkommensteuervorauszahlungen zu heftigen Nachzahlungen und dann deutlich höheren Vorauszahlungen kommen.

Üblicherweise gibt es im Abeitsvertrag Vorschriften, nach denen der Arbeitgeber die Tätigkeit als Geschäftsführer mitgeteilt werden muss.

Nochmal überlegt gibt es auch für das Steuer- und das eventuelle Krankenversicherungsthema (bin kein Experte) eine Lösung.

Es wird wohl auf eine GmbH rauslaufen aber ein Besuch beim Steuerberater scheint dringend angeraten.

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1. Vielleicht. Interessens- bzw. Arbeitsvertragskonflikte könnten entstehen. Führungs- und Kontrolldefizite gehen zu Lasten des Unternehmers.

2. Der Sachverhalt ist sehr rätselhaft bzw. zu dürftig beschrieben, um hier weiterzuhelfen. Bisweilen ist der Sachverhalt unverständlich (bitte nochmal durchlesen!)

Einfach gesagt,

Kann man ein Bilanzpflichtiges Unternhemen haben, was von jemandem anderen geführt wird, in dem man max 10 std/Woche Mitarbeitet und anderswo in leitender Funktion tätig sein? Anderes Gewerbe.

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Ich würde zumindest mal bei der Krankenversicherung nachfragen.