Selbstständig - Betriebsausgabe & Einkommenssteuer - Wie geh ich vor?
Ich bin selbstständiger Einzelunternehmer im Nebengewerbe.
Ich habe mir einen elektrischen Schreibtisch gekauft und diesen in meinen Betriebsausgaben aufgenommen - Somit meine Steuerlast gesenkt.
Kann ich diese Ausgabe nun auch in meiner Einkommenststeuererklärung angeben? Als heimisches Arbeitszimmer? Wie gehe ich in diesem Fall korrekt vor?
DANKE
4 Antworten

Wenn eine Position als Betriebsausgabe bereits geltend gemacht wurde, kann sie nicht auch noch in den Werbungskosten gleichzeitig berücksichtigt werden - es sei denn, Du nimmst eine Aufteilung in einen Anteil für Dein Gewerbe und einen Anteil für Deinen Angestelltenjob vor.
Beispiel: Telekom-Kosten können in einen privaten Anteil A, einen Werbungskostenanteil B (für das Home Office im Hauptberuf) und einen Anteil für Dein Gewerbe C aufgeteilt werden. Der wichtige Aspekt dabei: A ist Privatvergnügen und steuerlich irrelevant, B mindert die Einkommensteuer (wenn die Werbungskosten insgesamt über 1.000 EUR kommen), C mindert den Gewinn im Gewerbe und dadurch auch die Einkommensteuer (und führt ggf. zu einer Vorsteuererstattung, wenn Du regelbesteuert bist).

Als heimisches Arbeitszimmer?
Nachdem der Mechanismus der Betriebsausgaben hier nun schon geklärt ist, nur noch dies zur Klarstellung.
Ein Zimmer ist ein durch Wände abgegrenzter Teil des Hauses. Ein Tisch nicht. Ein Tisch ist also kein Zimmer.

oh Herr, schmeiß Hirn vom Himmel!
der Schreibtisch ist Betriebsausgabe bei deinem Gewerbe. diese Betriebsausgabe fließt über die EÜR in die Einkommensteuer!

Danke für die Antwort, auch wenn man diese hätte etwas netter formulieren können ... Genau weil ich das vermutet habe, aber nicht sicher war, frage ich hier nach ...

Wie lange bist Du bereits selbständig?
Wie lange möchtest Du das noch bleiben?
Wenn länger, dann empfehle ich dringend einen Steuerberater aufzusuchen!