Selbstbeteiligung bei Anwalt?
Hallo der ehemalige Arbeitgeber hat für zwei Monate das Gehalt nicht bezahlt. Nach paar Monaten mit Bitte und Schriftverkehr - leider ohne Erfolg- sind wir Mal zu einem Arbeitsrecht Anwalt gegangen. Erstberatung und dannach Schriftverkehr haben am Anfang nichts gebracht. Nach dem Schreiben von Gericht erst mit Termin Angaben hat der ehemalige Arbeitgeber sich mit dem Anwalt in Verbindung gesetzt. Nun hat er alles beglichen. Der Anwalt hat uns informiert das er das Geld bekommen hat. Jetzt wird das an uns überwiesen allerdings um 250 Euro weniger - unsere Selbstbeteiligung von Rechtschutzversicherung. Meine Frage, wer soll die Kosten tragen wir oder der ehemalige Arbeitgeber. Ich bitte um Info.
2 Antworten
Sie haben in Arbeitsrecht in der ersten Instanz keinen Anspruch (gegen den AG) auf Erstattung Ihrer Auslagen. D.h. ohne Ihre Rechtschutzversicherung wären Sie auf den RA-Kosten zur Gänze sitzengeblieben.
Das deutsche Recht privilegiert die Arbeitgeber. Egal ob das Verfahren gewonnen wird oder verloren geht oder ein Vergleich stattfindet, der Arbeitnehmer ist immer der Dumme und kann Anwaltskosten bezahlen bzw. die Selbstbeteiligung, wenn er versichert ist. Aber Du kannst die Kosten bei der EST-Erklärung absetzen.
Juristisch begründet wird es damit, das man ja nicht verpflichtet ist einen Anwalt für eine Klage zu haben. Man kann auch über die IG-Metall klagen oder andere Gewerkschaften, wenn man Mitglied ist.
Kannst ja mal darüber nachdenken, wie jeweils beide Kosten steuerlich wirken. Der Arbeitgeber bekommst sofort 19% Umsatzsteuer als Vorsteuer aufgerechnet für Rechnung des Anwalts am nächsten 10. des Folgemonats. Der Rest mindert als Kosten den Gewinn direkt 1:1. Der Arbeitnehmer kann die Kosten auch steuerlich bei EST absetzen und vermindert so seine Steuerlast. Bekommt dann etwas heraus ca. 6-18Monate später. Zahlt er keine Steuern bekommt er nix erstattet.
Ich sehe dies nicht so, das das deutsche Recht die Arbeitgeber privilegiert. Denn unterliegt ein AN vor dem Arbeitsgericht, braucht er dennoch die Kosten des AG nicht zu zahlen.