Selbstanzeige Schwarzarbeit Bauherr?
Was ist von einem Bauherr zahlbar im Rahmen einer Selbstanzeige für Schwarzarbeit:
- Bußgeld
- Mehrwertsteuer
- Sozialbeiträge
- Einkommensteuer
1 Antwort
Kann man so einfach nicht sagen.
Wenn der Bauherr das Haus für sich selbst baut und Handwerker beschäftigt, ohne das er sie als Angestellte anmeldet oder ohne dass die Rechnungen schreiben, muss er mit
Bußgeld
Sozialabgaben
Eventuell Lohnsteuer
rechnen.
Mehrwertsteuer nu ein Bauunternehmer, der arbeitet (arbeiten lässt) gegen Entgelt.
Vorsicht, die Prüfer würden, wenn es sich um Handwerker handelt, die man als Angestellte ansieht, die ausgezahlten Beträge als Nettolohn sehen.
Das würde dann mit Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung und vermutlich mit Lohnsteuerklasse 6 hochgerechnet und würde bei Abgaben bis zu gleicher Höhe wie die Auszahlung landen.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Ich nehme an dass Sozialabgaben etwa 20% betragen - Wieviel Prozent könnte die Lohnsteuer betragen?