Seid fast vier jahren habe ich eine sehr kleine Wohnung 28m^2, kann mich jobcenter zwingen weitere jahre da zu wohnen?
Ich musste 2018 wegen Räumung aus meine Wohnung raus. Aus not habe ich die Wohnung genommen weil alle anderen Vermieter keine HartzlV Empfänger als Mieter wollten. Nach fast 4 Jahren habe ich eine andere Wohnung die angemmesen für mich (47m^2 und 450€ Miete) gefunden aber Jobcenter sagt ich muss in der kleinen Wohnung bleiben, die habe ich mir rausgesucht obwohl die viel zu klein für mich ist.
Darf jobcenter mich zwingen da weiter zu wohnen.⁉️
Lg und danke schon im voraus...
3 Antworten
Wenn Du umziehen willst, wirst Du entweder nciht mehr auf das Jobcenter angewiesen sein dürfen, oder Du brauchst deren Zustimmung.
Das Problem ist, solange es keinen Grund gibt, wie z.B. Familienzuwachs, neue Arbeit in Wohnort nähe, hast du keinen Anspruch auf Kostenübernahme einer höheren Miete. Du kannst umziehen, aber du bekommst max. die Höhe der alten Miete weiter bezahlt und musst die Differenz dann selbst zahlen.
Denn nur ein: Sie ist größer, damals gabs nichts anderes, ist einfach kein Grund, der den Umzug rechtfertigt und die damit einhergehenden höheren Kosten für die Allgemeinheit.
Zwingen kann Dich das Jobcenter ohnehin nicht. Es kann Dir nur die Bezahlung der neuen Miete verweigern.
Ob zu Recht ist für uns nicht abschätzbar.
Da müßte man nämlich die Verwaltungsrichtlinien gerade dieses Jobcenters kennen.
Es gibt Jobcenter, die für eine Einzelperson nur Wohnungen mit maximal 45 qm Größe zulassen und Deine gewünschte Wohnung ist 2 qm größer.
Ausnahmen lassen die nur in Notlagen zu. Da Du nicht obdachlos bist ist eine solche gerade nicht gegeben.
Halli hallo also jetzt habe ich 28m^2 bezahle 425€ warm. In SG 1 Person darf bis 50m^2 haben, neue Wohnung ist 47m^2 und ist 450€ warm, angemesene grenze für 1 Person ist 480€ seid dem 01.04.2023.
Alle sagen ich muss klagen, aber wenn ich damit fertig bin, ist auch die wohnung weg...😪