Sehr wichtig kann ich meine Schwangerschaft vor dem Erzeuger verheimlichen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich ist die Abtreibung deine alleinige Entscheidung, heißt, wenn du es behalten willst behalte es. Und falls dein Ex-Freund dich dennoch bedroht zeige ihn für alles an und erzwinge eine einstweilige Verfügung, sodass er sich dir und dem Kind nicht nähern darf.

Und zu deiner Frage, grundsätzlich hat der Vater ein Anrecht auf das Wissen und den Umgang mit dem Kind. Aber bei deinen genannten Gründen dürfte er kein Umgangsrecht haben dürfen. Außerdem gilt, wo kein Kläger, da kein Recht. Sprich du musst es ihm nicht vorsätzlich sagen. Und falls er fragt, kannst du ja sagen, dass das Kind von einer anderen, zwischenzeitlichen Beziehung.

Ich persönlich würde bei der Geburt angeben, dass der Vater unbekannt ist.

Man kann zwar auch argumentieren, dass ein Kind das Recht auf seinen Vater hat. Wenn dieser aber drogensüchtig und gewalttätig ist, hat der Schutz des Kindes und der Mutter hier wohl auch moralischen Vorrang.

https://www.profemina.org/recht-gesetz/vaterschaft/vater-angeben

2
@Frommwood

Danke für die antwort.

das hätte ich auch so gedacht aber ich bin noch minderjährig und bin nicht sicher ob es gesetzlich dann möglich ist das einfach so zu sagen oder ob dies dann kontrolliert wird oder so.

0
@123abc3jk

Wie soll das kontrolliert werden, will man jetzt jeden aus deiner Nähe fragen, ob GV mit dir stattgefunden hat. Das ist nicht zulässig und deswegen finde ich die Lösung von @Frommwood eig sehr gut.

2