Sehr hohe Heizkosten wegen Gewerbe. Heizkosten werden nur nach qm abgerechnet (Wohneinheit+Gewerbe), ist das zulässig?

1 Antwort

Hast Du Dich verschrieben und meintest in der fettgedruckten Frage eher die Mieter der 200 qm, die den überproportionalen Verbrauch des Gewerbes mitfinanzieren?

Ich sehe da ohnehin nicht das Vorliegen des Ausnahmetatbestands gemäss Par. 2 Heizkostenverordnung (nur 2 Wohnungen, wovon eine vom Vermieter genutzt wird). Es sind zwar nur 2 Wohnungen, aber eben nicht nur 2 Whg, sondern insgesamt 3 Mietparteien.

Allein schon deshalb wird der Vermieter zur Installation von Zählern verpflichtet werden können. Er muss diese aber nicht kaufen, sondern kann sie auch mieten/leasen, und dann kann er die Kosten auch auf die Mieter umlegen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiI87be5oL5AhVoiv0HHdEmCj0QFnoECAgQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.mineko.de%2Fgewerbe-im-wohnhaus-hoehere-nebenkosten%2F%23%3A~%3Atext%3DLaut%2520Rechtsprechung%2520ist%2520hierbei%2520eine%2Cder%2520Regel%2520%25C3%25BCber%2520einen%2520Vorwegabzug.&usg=AOvVaw1BORBiRybXb971S7YBUU1c

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