Sehr hohe Heizkosten wegen Gewerbe. Heizkosten werden nur nach qm abgerechnet (Wohneinheit+Gewerbe), ist das zulässig?
Hallo,
folgende Situation: Zwei separate Gebäude werden über eine zentrale Ölheizung (nur Heizung, kein Warmwasser) geheizt. Gebäude 1 (~200qm) ist bewohnt durch zwei Mietparteien. Gebäude 2 (~400qm) ist gewerblich genutzt, ein Ladengeschäft +Lager.
Die Abrechnung erfolgt aufgrund fehlender Zähler nach qm.
Das man hierbei das Recht auf Kürzung (15%) aufgrund nicht verbrauchsabhängiger Abrechnung hat ist mir bewusst.
Aber ist es überhaupt rechtens Gewerbe und Wohneinheiten so zusammen zu fassen? Aufgrund der verschiedenen Verwendungszwecke tragen die Mieter wohl einen nicht unerheblichen Teil der Gewerbeheizkosten.
Gebäude 2 (Gewerbe) wird deutlich mehr zu heizen haben wie die Wohneinheit. Die Fenster stehen im Winter lange offen, hohe Räume, große Glasfronten, Hallentor offen, kein Interesse der Angestellten Energie zu sparen, etc.
Schau ich mir den Heizkostenspiegel von 2021 an, liegt der Verbrauch deutlich über der oberen Grenze:
Heizspiegel (Kategorie "zu hoch"): 12,51 pro qm/Jahr
Verbrauch 2021: ~16 Euro pro qm/Jahr
Vielen Dank für eure Antworten!
1 Antwort

Hast Du Dich verschrieben und meintest in der fettgedruckten Frage eher die Mieter der 200 qm, die den überproportionalen Verbrauch des Gewerbes mitfinanzieren?
Ich sehe da ohnehin nicht das Vorliegen des Ausnahmetatbestands gemäss Par. 2 Heizkostenverordnung (nur 2 Wohnungen, wovon eine vom Vermieter genutzt wird). Es sind zwar nur 2 Wohnungen, aber eben nicht nur 2 Whg, sondern insgesamt 3 Mietparteien.
Allein schon deshalb wird der Vermieter zur Installation von Zählern verpflichtet werden können. Er muss diese aber nicht kaufen, sondern kann sie auch mieten/leasen, und dann kann er die Kosten auch auf die Mieter umlegen.