Sebständig, Nicht angemeldet bei Finanzamt, Mwst einbehalten, Selbstanzeige und Strafe?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich spare mir irgenwelche Belehrungen, weil Du ja weisst, was Du verkehrt gemacht hast.

Die gute Nachricht hier zuerst.

Was Du gemacht hast ist bisher keine Steuerverkürzung, sondern "nur" eine Stuerverkürzung auf Zeit, denn Du hast ja keine Steuererklärung falsch abgegeben und keine falsche Schätzung als richtig akzeptiert.

Was Du natürlich machen mußt, sind nun die Steuererklärungen für 2009.

sind die 1.800,- die zahllast, oder die berechnete Umsatzsteuer. davon kannst Du ja ncoh die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen abziehen. Dann gleich eine Teilzahlung leisten und leise weinend einen Stundungsantrag stellen.

Ausserdem "unter hartz IV" da hätte euch doch ergänzendes ALG II zugestanden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986