Sebständig, Nicht angemeldet bei Finanzamt, Mwst einbehalten, Selbstanzeige und Strafe?
Hallo, ich weiß, ich werde jetzt bestimmt viel mit der moralischen Keule abbekommen...und habe es auch sicher verdient... Ich arbeite seit ca 15 Monaten als Freiberufler in der Webdesign-Branche. Habe damals (war mitten in der Trennung von Frau und Kind) den Erfassungsbogen vom Finanzamt zwar angefordert und erhalten, aber nicht wieder zurückgeschickt... Da nahm das Unheil also seinen Lauf...Da ich völlig unvorbereitet und ohne Hilfsmittel in jeglicher Form startete war das Geld also immer knapp (monatelang unter Hartz4 Satz). Der größte Fehler war aber, das ich zusätzlich zum Nichtanmelden immer Mwst. auf die Rechnungen geschrieben habe... Da ich nicht angemeldet war, wurde sie natürlich auch nicht eingefordert... Habe immer gedacht, wenn die Aufträge laufen, melde ich mich ordnungsgemäß (rückwirkend) an, und zahle die von mir einbehaltene Umsatzsteuer zurück... Das Geld war aber nie da, hatte (und habe) sogar existentielle Nöte... Bin leider viel zu spät aufgewacht, und möchte und muss jetzt alles bereinigen, bzw. mich meiner (Schand)Tat stellen...weiß nur nicht, wie ich das am besten tue...
Einer meiner Kunden hat dazu eine Betriebsprüfung des Finanzamtes gehabt, in der meine Rechnung aufgefallen ist... Verdammter Mist, in den ich mich da reingeritten habe... Es sind ca 1800€ von mir einbehalte Mwst.... Bin dankbar für Tips!!!!!!
1 Antwort

Ich spare mir irgenwelche Belehrungen, weil Du ja weisst, was Du verkehrt gemacht hast.
Die gute Nachricht hier zuerst.
Was Du gemacht hast ist bisher keine Steuerverkürzung, sondern "nur" eine Stuerverkürzung auf Zeit, denn Du hast ja keine Steuererklärung falsch abgegeben und keine falsche Schätzung als richtig akzeptiert.
Was Du natürlich machen mußt, sind nun die Steuererklärungen für 2009.
sind die 1.800,- die zahllast, oder die berechnete Umsatzsteuer. davon kannst Du ja ncoh die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen abziehen. Dann gleich eine Teilzahlung leisten und leise weinend einen Stundungsantrag stellen.
Ausserdem "unter hartz IV" da hätte euch doch ergänzendes ALG II zugestanden.