Schuldzinsenabzug bei erstmaliger Vermietung nach vorheriger Eigennutzung
Sachverhalt:
Bislang eigengenutzes und fast abbezahltes Eigenheim muss aus beruflichen Gründen (neuer Arbeitsplatz) vermietet werden, da Verkauf nur mit erheblichen Verlusten möglich wäre. Neuer Arbeitsplatz ab 2011, Bank sichert Ende 2010 in einer Phase, als die Zinsen wieder anzuziehen drohten, die Zusage für ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro zu, um einen Teil der gebundenen Eigenmittel aus dem Objekt entnehmen zu können. Ziel: Höchstmögliche Flexibilität für die weitere Entwicklung am neuen Wohnort wie Bau eines neuen Eigenheimes, Kauf eines Objektes oder auch Anmietung eines neuen Objektes, abhängig von den völlig unbekannten örtlichen Gegebenheiten am neuen Wohnort. Im Falle der letzgenannten Alternative hätten wir die freien Eigenmittel für den Kauf eines Appartements genutzt, welches wir dann ebenfalls vermietet hätten.
Zunächst haben wir eine Übergangs-Mietwohnung bezogen und uns vor Ort mit dem aktuellen Wohnungsmarkt beschäftigt. Nach einigen Wochen am neuen Arbeitsort haben wir ein einigermaßen passendes Objekt gefunden, viel kleiner als das bisherige Objekt und damit auch günstiger als ursprünglich erwartet. Der Kredit musste natürlich trotzdem abgenommen werden.
Das örtliche Finanzamt verweigert die Anerkennung von 330 Euro Schuldzinsen monatlich, berücksichtigt aber mit größter Selbstverständlichkeit die 900 Euro Mietzahlung als Einkommen. Begründung: "Mit der Darlehensvaluta wurde das neu erworbene selbstgenutzte Objekt finanziert. Die Schuldzinsen stehen daher mit den Vermietungseinkünften nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhang".
Eingetragen ist das Darlehen auf dem vermieteten Objekt, zum Zeitpunkt des Darlehenantrages war uns weder der Name unseres künftigen Wohnortes bekannt noch hatten wir Kenntnis von dem Objekt. Der Berater des darlehenerteilenden Instituts war über den Sachverhalt vollständig informiert, wir hatten uns unter 2 möglichen Finanzierungsformen auch auf seinen Rat hin für die Variante mit den höheren Schuldzinsen entschieden, um die zusätzliche Belastung durch die Mieteinnahmen möglichst gering zu halten.
Wer kann uns mit Argumentationshilfen im Einspruchsverfahren unterstützen? Im Voraus vielen Dank.
2 Antworten
Da das Darlehen ausschließlich privat veranlasst ist sehe ich für euch keinerlei Chancen, die Zinsen irgendwie als Werbungskosten anerkannt zu bekommen.
Dazu müsste nicht nur das Finanzamt sondern alle danach bis zum Gesetzgeber ihre Regeln ändern.
Der Berater hat wohl einen Fehler gemacht. Ob er dafür haftbar gemacht werden kann? Er ist kein Steuerberater, darf auch nicht steuerlich beraten und muss auch nicht zwangsläufig davon Ahnung haben.
einen Teil der gebundenen Eigenmittel aus dem Objekt entnehmen zu können
Die Kreditaufnahme hängt also nicht ursächlich mit Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung zusammen.
Du hättest diese Frage in diesem Forum schon ab August 2008 stellen können. Und die Antwort wäre schon damals ähnlich der von Rat2010 gewesen, vermute ich.
Ich habe mir den 2008er Beitrag angeschaut:
" Wenn "anderweitig" bedeutet, für private Zwecke, ganz sicher nicht. Wenn mit dem Darlehen steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden sollen, kannst du die Zinsen absetzen.
Es kommt also nicht auf das Beleihungsobjekt an, sondern auf die
Verwendung des Darlehens."
Passt genau auf unseren Sachverhalt: Erst das Darlehen ermöglicht das Halten des Objektes verbunden mit der Erzielung von steuerpflichtigen Mieteinnahmen. Eindeutiger wirtschaftlicher Zusammenhang!
Hinsichtlich der Steuern kann der Bänker ja nur seine Ansicht geäußert haben. Steuerberaten tun dann wir.
Und wem das zu teuer ist, dem darf dann eben die Folge nicht zu teuer sein.