Schuldzinsenabzug bei erstmaliger Vermietung nach vorheriger Eigennutzung

2 Antworten

Da das Darlehen ausschließlich privat veranlasst ist sehe ich für euch keinerlei Chancen, die Zinsen irgendwie als Werbungskosten anerkannt zu bekommen.

Dazu müsste nicht nur das Finanzamt sondern alle danach bis zum Gesetzgeber ihre Regeln ändern.

Der Berater hat wohl einen Fehler gemacht. Ob er dafür haftbar gemacht werden kann? Er ist kein Steuerberater, darf auch nicht steuerlich beraten und muss auch nicht zwangsläufig davon Ahnung haben.

EnnoBecker  14.10.2012, 08:53

Hinsichtlich der Steuern kann der Bänker ja nur seine Ansicht geäußert haben. Steuerberaten tun dann wir.

Und wem das zu teuer ist, dem darf dann eben die Folge nicht zu teuer sein.

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einen Teil der gebundenen Eigenmittel aus dem Objekt entnehmen zu können

Die Kreditaufnahme hängt also nicht ursächlich mit Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung zusammen.

Du hättest diese Frage in diesem Forum schon ab August 2008 stellen können. Und die Antwort wäre schon damals ähnlich der von Rat2010 gewesen, vermute ich.

aksna 
Fragesteller
 14.10.2012, 11:06

Ich habe mir den 2008er Beitrag angeschaut:

" Wenn "anderweitig" bedeutet, für private Zwecke, ganz sicher nicht. Wenn mit dem Darlehen steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden sollen, kannst du die Zinsen absetzen.

Es kommt also nicht auf das Beleihungsobjekt an, sondern auf die 

Verwendung des Darlehens."

Passt genau auf unseren Sachverhalt: Erst das Darlehen ermöglicht das Halten des Objektes verbunden mit der Erzielung von steuerpflichtigen Mieteinnahmen. Eindeutiger wirtschaftlicher Zusammenhang!

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