Als Neuling in diesem Forum habe ich nun auch mal eine Frage zum schon oft diskutierten Thema Schuldschein.
Meine Lebensgefährtin hat nach dem Tod ihrer Eltern einen Schuldschein von ihrer Tante über 1.000 EUR geerbt. Der Schuldschein stammt aus November 2007 und wurde mehr oder weniger in Form eines Schmierzettels verfasst mit dem Inhalt:
Datum, Schuldschein
über 1.000,- EUR,
Geld erhalten,
Unterschrift der Schuldnerin
Es wurden weder mündlich noch schriftlich irgendwelche Zins- und/oder Rückzahlungsvereinbarungen getroffen. Da es sich um ein Darlehen innerhalb der Familie handelt wurde so quasi sinngemäß vereinbart, dass die Tante das Geld wieder zurückzahlen kann, wenn sie irgendwann mal wieder "flüssig" ist. Bisher ist jedoch noch nicht ein einziger Cent zurückgezahlt worden, weder an die verstorbenen Eltern meiner Lebensgefährtin noch an sie selbst. Da wir uns nun mit der Tante ordentlich "verkracht" haben, möchte meine Lebensgefährtin nun den Schuldschein fällig stellen. Die Frage lautet daher, ob der Schuldschein gemäß §195 BGB nun verjährt ist oder nicht, da ja keine Rückzahlungsvereinbarungen getroffen wurden und wenn nicht, welche Zinsen man für welchen Zeitraum eventuell geltend machen kann.