Schuldschein

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, auch ein handschriftlich erstellter, bzw. maschinenschriftlich erstellter udn unterzeichneter Schuldschein ist gültig.

Ob mit eigener Handschrift geschrieben oder auf Maschine; er muss nur selbst auch unterschrieben sein, dann ist er sicher gültig vor Gericht. Einen Notar brauchst du da meines Wissens nicht.