Schuldenrückzahlung eines Hartz 4 Empfängers
Hallo,
ein Hartz 4 Empfänger schuldet mir mehrere Tausend Euro. Er hat eine Frau und zwei Kinder - lebt in Berlin. Erspartes hat er laut seinen Angaben nicht. Mit meinem RA habe ich jetzt einen Titel und kann vollstrecken lassen. Wie viel kann man bei Ihm monatlich pfänden? Ist da überhaupt etwas zu holen?
Meine Ansprüche gelten jetzt 30 Jahre, nur hätte ich ein Interesse herauszufinden ob und wie ich ab sofort etwas fordern kann.
LG und ein angenehmes Fest.
1 Antwort

Einen Titel habe ich schon...das mit den Inkassounternehmen finde ich ja ziemlich forsch und eher als ultima ratio. Was ist eigentlich OE - sorry kenne ich bisher nicht.
Und gibt es irgendein Satz, den man von Hartz 4 Leistungen als Gläubiger einfordern kann?
Gläubiger wurde ich über einen Vertrag bei dem es um das übertragen von Geld ging. Es wurde der Person also Geld geliehen, welches Vertraglich auf eine bestimmte Zeit festgesetzt wurde.