Schufa Eintrag wegen nicht Zustimmung der AGBs (BGH Urteil)?
Hallo,
durch dieses BGH Urteil muss der Kunde ja aktiv zustimmen.
Wenn er dies nicht tut, und die Bank die Verbindung deswegen und nur deswegen kündigt, kann das doch keinen negativen Schufa Eintrag geben, oder?
LG
3 Antworten
Die Kündigung eines Kontos durch die Bank kann seitens der Bank bei der Schufa gemeldet werden. Der Grund der Kündigung ist dabei irrelevant.
Wenn die Kündigung deshalb erfolgt und du keine Schulden hinterlässt, wird der Schufa lediglich die Auflösung gemeldet. Negatives wird nicht gemeldet.
Da brauchst du dir also keine Gedanken machen.
Klar kann die Bank/Schufa das!
Die haben ihre eigenen Regeln!!!