Schufa-Eintrag nach zurückgezogenen Vollstreckungsbescheid?
Wie man an der Frage sehen kann, bekam ich ein Vollstreckungsbescheid (vom Hauptzollamt). Nachdem die Angelegenheit geklärt wurde , wurde dieser wieder zurückgezogen. Ich habe aber Angst, das sich das trotzdem negativ auf mein Schufa-Score auswirkt. Weiss da jemand vielleicht etwas darüber?
2 Antworten
Du hast dadurch keinen Schufa Eintrag bekommen, weil es eine Forderung vom „Staat“ ist.
Erst wenn du eine Vermögensauskunft abgegeben hättest, wäre ein Schufa Eintrag erfolgt. Aber so gibt es keinen.
Das wird wahrscheinlich nicht bei der Schufa eingetragen. Die Schufa weiss davon nämlich nichts. Der Staat ist nicht Mitglied bei der Schufa.
Es wird also alles beim Alten bleiben.