Schülerin will Ausziehen mit kind ?

4 Antworten

Und als Alleinerziehende kannst Du ab Eintritt der Volljährigkeit "problemlos" ausziehen. Allerdings solltest Du vorab Dein Sorgerecht klären, soweit dies nicvht automatisch mit Deiner Volljährigkeit an Dich fällt.

Folgend Kannst Du auch Leistungen nach SGB II - heißt dann wohl ab Januar 2023 Bürgergeld -- beantragen - das gilt dann auch für eine Grund-/ Erstausstattung :

https://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-zusatzleistungen

Anträge auf Erstausstattung für Wohnungen und Bekleidung handhaben die Jobcenter unterschiedlich. Manche Jobcenter fordern Sie auf, einfach aufzuschreiben, dass Sie eine Erstausstattung brauchen und bewilligen Ihnen dann eine Pauschale. Manche Jobcenter wollen von Ihnen eine genaue Liste mit Dingen, die Sie brauchen und bewilligen dann Einzelbeträge. Am einfachsten ist es, das einfach im Vorfeld kurz mit dem Jobcenter zu klären.

Schaue Dich vorab im Familien-/ Verwandten-/ Bekannten- und Freundeskreis um, welche kleineren Teile da vorab schon "einfliegen" - gespendet werden - können.

Das erste Problem ist ja, dass Dir kaum jemand eine Wohnung vermieten wird, wenn Deine Eltern Dich bei diesem Vorhaben nicht unterstützen, durch Bürgschaft o.ä..

Ansonsten ist es schwierig, weil so viele Geldquellen infrage kommen.

- Deine Eltern sind Dir gegenüber noch unterhaltspflichtig. Wenn sie nicht leistungsfähig sind, käme Schülerbafög und Mietzuschuss vom jobcenter infrage.

- Deine Eltern haben für Dich ja noch Kindergeldanspruch. Das kannst Du auf Dich umleiten, wenn sie keinen Unterhalt zahlen.

- Für das Kind evtl. Sozialgeld, wenn Unterhaltsvorschuss und Kindergeld den Bedarf (Regelsatz 285,-€ plus halbe Warmmiete) nicht erreichen.

Möglicherweise kannst Du Dich beim Jugendamt beraten lassen. Falls es ratsam ist, dort auf sich aufmerksam zu machen.

Und es würde nicht einfach sein, mit Kleinkind und ohne babysittende Eltern den Schulbesuch zu schaffen.

- Deine Eltern haben für Dich ja noch Kindergeldanspruch. Das kannst Du auf Dich umleiten, wenn sie keinen Unterhalt zahlen.

Jaein - nur wenn FS trotz Elternzeit / eigenem Kind derzeit die Schule aktiv besucht. Da FS mit Kind im Elternhaus lebt, besteht kein Anspruch auf Abzweigung.

Ab 18 besteht bei einer Alleinerziehenden Anspruch auf eigene Wohnung - Kostenträger JC

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@wilees

Ich habe natürlich zur Frage des Auszuges geschrieben, und nicht zur derzeitigen Situation. Und wenn die Eltern dann Unterhalt mindestens in Höhe des KG zahlen, besteht auch kein Abzweigungsanspruch.

Aber wieso hat eine Schülerin Deiner Meinung nach Anspruch auf ALG-II? Da wäre doch Bafög vorrangig.

Schön einfach wäre es ja, das jobcenter gibt eine Kostenübernahmeerklärung für die zu mietende Wohnung (und die Regelsätze) ab und guckt hinterher, welche Ansprüche noch so bestehen.

Allein der Glaube fehlt mir. Aber wenn Du solche Fälle schon erlebt hast, dann ist es ja umso besser.

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wenn die Karenzzeit zu Ende ist und du nen Kita Platz hast kannst Teilteit arbeiten gehen und dir eine Wojnung leisten.

die Gesellschaft wird dich nicht alimentieren.

Ich fange jetzt erst wieder mit der Schule an der kleine hat nen Kitaplatz ich habe keine Zeit um noch arbeiten zu gehen wenn ich von früh bis nachmittag zur schule muss

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@Monique568

Lies nochmal! Wenn du kein Geld und keine Zeit hast, warum habt ihr nicht verhütet? Das Kinder Geld kosten ist allgemein bekannt.

du bekommst trotzdem Blumen von mir weil du die Schule beenden willst. Alles Gute für die Matura/Abitur.

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@rocko597

Blumen habe ich von Dir noch nie bekommen, nur so ein "Danke" oder "Dankeschön"! 😁😁😁

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@Alarm67

Abwarten Alarm! Du bist eh mein/e Secret Held:in - gemeinsam mit Eifelia 😀😀😃

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@rocko597

Ist nur die Frage, ob Deine Huldigung an Eifelia so auf Gegenseitigkeit beruht. Solche unverschämten Kommentare ("warum habt Ihr nicht verhütet") hat sie noch nie geschrieben, ausserdem schreibt sie keine sachlich falschen Antworten, im Gegensatz zu Dir.

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Deine Eltern werden zu finanziellen Versorgung herangezogen, wenn du nicht Arbeiten gehen kannst.

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